08.06.2005 - 4 Begrenzung der Kosten Freizeitbad

Beschluss:
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Der Oberbürgermeister verweist auf die Informationsveranstaltung am 01.06.05 im Nikolaisaal, wo der Entwurf des Freizeitbades von Oscar Niemeyer vorgestellt wurde. Dieser Entwurf sei mit Begeisterung aufgenommen worden; allerdings gelte auch der Finanzierung ein besonderes Interesse. Er bittet Herrn Paffhausen, die konkreten Zahlen der Finanzierung vorzustellen, aber auch das bisherige Abstimmungsverfahren mit dem Büro Niemeyer zu erläutern.

 

Herr Paffhausen betont in seinen Ausführungen, dass der Auftrag an Herrn Niemeyer selbstverständlich unter Vorgabe des Budgets von 30 Mio Euro und nach Einigung auf 8 Bahnen von 31,5 Mio Euro erfolgte. Man selbst sei über die erste Kostenberechnung überrascht gewesen und habe um die Verifizierung der Zahlen gebeten. Eine Überarbeitung könne jedoch nur durch den Entwurfsverfasser selbst erfolgen, wobei man auf die Einheit der vier Bestandteile Architektur, Funktionalität, Investitionen und Betriebskosten achte. Im Weiteren erläutert Herr Paffhausen die Anforderungen an die vier Bestandteile. So müsse eine Summe festgelegt werden, die von allen akzeptiert werden könne und die Betriebskosten dürften die Möglichkeiten der SWP nicht überschreiten und müssten eine optimale Gestaltung des Badebetriebes ermöglichen.

 

Von den anfangs zwei Entwürfen habe man eine Variante relativ schnell ausgeschlossen. Am 08.04.05 wurde der Vorentwurf präsentiert und in weiteren Gesprächen optimiert. Jetzt liege ein Zahlenwerk vor, was mit dem Entwurf übereinstimme und wo noch nichts verifiziert sei. Seitens des Büros Niemeyer sei aber Bereitschaft signalisiert worden, den jetzigen Entwurf weiter zu verändern und die Kosten von 48,3 Millionen Euro auf ca. 39 Millionen Euro zu reduzieren. Randbedingung sei jedoch, dass es ein „Niemeyer“ bleibe und  der Sauna- und Solebereich nicht gestrichen wird, weil dies Geld bringe. Auch die acht 50-Meter-Bahnen dürften nicht verändert werden, weil diese auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zurückzuführen seien. Die Zuschüsse der Stadtwerke beziffert Herr Paffhausen im günstigen Fall auf jährlich 87.000 Euro, bei 540.000 Besuchern, im ungünstigsten Fall auf 1,7 Millionen Euro bei 380.000 Besuchern. Geplant seien gestaffelte Eintrittspreise.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont in der sich anschließenden Diskussion, dass man beim Freizeitbad Drewitz das geringst mögliche Risiko haben wollte und nun das größtmögliche habe, weil die Stadt es allein mache. Ihm fehle eine Risikoanalyse, die aufzeige, was noch alles passieren könne. Man habe den Eindruck bei diesem Projekt, Geld spiele keine Rolle. So sehe es auch die Öffentlichkeit und man bediene damit den Vorwurf der Verschwendung von Steuergeldern. Klare Vorgaben zum Finanzrahmen seien längst überfällig. Auf Anfrage im Landtag wurde signalisiert, dass seitens des Landes mit 24 Millionen Euro Förderung zu rechnen sei. Damit betrage der Eigenanteil der Stadt 7,5 Millionen Euro. Alles, was an zusätzlichen Kosten entstehe, müsse die Stadt tragen. Steigen die Kosten, steige auch die Belastung für die Stadtwerke und somit für die Stadt.

 

Herr Schubert betont, dass die jetzt anstehenden Kosten von 48 Mio € von allen nicht gewollt seien. Nun müsse man sich darüber verständigen, was  z. B. an Funktionalität gewollt  und was mit den 31,5 Mio € allein nicht zu machen sei. Deshalb schlage die Fraktion der SPD folgenden Änderungsantrag vor:

 

Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung spricht sich für eine verbindliche Kostenobergrenze für die Errichtung und Betreibung des Freizeitbades am Brauhausberg aus und dabei insbesondere für eine Begrenzung des von den Stadtwerken zu erbringenden Eigenanteils. Die bisher bekannte Gesamtkostenschätzung von ca. 48 Millionen Euro wird als zu hoch angesehen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass gemeinsam mit dem Architekturbüro O. Niemeyer die Gesamtkosten durch Veränderungen am Entwurf deutlich reduziert werden. Dazu sind Vorschläge zur Reduzierung der Gesamtnutzfläche und zur Einschränkung einzelner Funktionen zu prüfen und auf ihre Kostenminderung  hin zu untersuchen.

 

Auf der Basis des so überarbeiteten Entwurfs wird der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 22. Juni 2005 eine Entscheidung über Kostenobergrenzen treffen. Als Grundlage der Entscheidung über die konkrete Höhe der Kostenobergrenze müssen folgende Berechnungen und Prüfungen bis zum 17. Juni 2005 erarbeitet und gegenüber den Stadtverordneten mit verbindlichen Summe benannt sein:

 

-          funktionale und baufachliche Prüfung von Raumprogramm und Ausstattungsstandard mit Nachweis einer belastbaren Kalkulation

-          überarbeiteter Businessplan der SWP mit Nachweis der realistischen Bewältigung von Tilgungs- und Betriebskosten

 

Der Oberbürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke hat dafür Sorge zu tragen, dass es bis zur Hauptausschusssitzung am 22. Juni 2005 eine betriebswirtschaftliche Einschätzung des geplanten Bades durch den Aufsichtsrat gibt. Dessen Entscheidung ist dem Hauptausschuss am 22. Juni 2005 mitzuteilen.

 

Der Hauptausschuss entscheidet auf der Basis der vorgelegten Daten auf seiner Sitzung am 22. Juni 2005 endgültig über die Kostenobergrenze.

 

Herr Heinzel betont in seinen Ausführungen, dass unterschiedliche Betrachtungsweisen unterschiedliche Auffassungen verursachen. Man habe jedoch die gleiche Plattform und sollte nicht alles bereits im Vorfeld in Frage stellen. Die Betrachtung der Folgekosten zu betrachten, sei extrem wichtig, weil sie die Eintrittspreise und die städtischen Zuschüsse bestimmen. Herr Mühlberg verweist darauf, dass Kürzungen auch zu einer Senkung der Attraktivität des Freizeitbades führen können. Man habe nichts gewonnen, wenn die Leute einmal kommen und dann nie wieder.

Eine Kostendeckelung, so Herr Exner, müsse qualifiziert erfolgen und es seien die Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung zu betrachten.

Herr Kruschat findet es höchste Zeit, eine verbindliche Deckelung vorzulegen. Die Stadt komme sonst in eine Dynamik, wo sie unterstützen muss. Die Deckelung sollte möglichst straff erfolgen und sei bei Überschreitung erneut zu diskutieren.

Herr Schüler meint, dass eine Deckelung von 31,5 Mio € die Konsequenz hätte, den Niemeyer-Entwurf nicht umsetzen zu können. Es komme darauf an, ein Projekt umzusetzen, das die Stadt und die SWP nicht überfordere. Jetzt sei es verfrüht, eine Deckelung ohne Vorlage belastbarer Zahlen zu beschließen.

 

Frau Dr. Schröter betont, dass die Diskussion über die Kosten des Freizeitbades „zufällig“ durch den Antrag der PDS ausgelöst wurde. Sie halte die gewählte Reihenfolge für falsch, erst einen Entwurf vorzulegen und dann zu schauen, was man sich davon leisten könne. Der vorgelegte Änderungsantrag der Fraktion SPD wirke wie ein „Krisenmanagement“. Darüber hinaus erhöhe sich mit der Investitionssumme auch das Honorar von Herrn Niemeyer.

Herr Schröder äußert seinen Unmut über die bisherige Kommunikation und sieht in 39 Mio € einen realistischen Ansatz. Sicher wolle man ein Freizeitbad, aber nicht um jeden Preis. Letztlich zahlen das die Bürger dieser Stadt und das sei zu vermeiden. Deshalb beantragt er, den Änderungsantrag der Fraktion SPD um zwei Punkte zu ergänzen:

 

Es ist auszuschließen:

 

-          Gebührenerhöhungen Wasser/Abwasser wegen Bau des Freizeitbades

-          Belastungen des kommunalen Haushalts

 

Diese Ergänzung wird von Herrn Schubert übernommen.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass die PDS ihren Antrag aufrecht erhalte, da  die Situation  in 14 Tagen auch nicht besser sei.

 

Auf Nachfrage des Oberbürgermeisters, ob konkrete Zahlen in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses vorgelegt werden können, antwortet Herr Paffhausen, dass durch die „Aufgeregtheit in der Öffentlichkeit“ ein vermeidbarer Zeitdruck entstanden sei. Jetzt müsse unter diesem Zeitdruck gearbeitet werden, was  möglich, aber der Sache nicht zuträglich sei.

Der Oberbürgermeister räumt ein, dass die entstandene Unsicherheit durch eine schlechte Kommunikation seitens der Stadt entstanden sei und sagt zu, in 14 Tagen einen verlässlichen Kostenrahmen vorzulegen.

 

Herr Dr. Gunold stellt sich die Frage, ob der Auftrag an das Büro Niemeyer richtig erfüllt sei und so abgerechnet werden könne. Darüber hinaus äußert er Bedenken, dass den anderen Bädern der Region durch das Freizeitbad in Potsdam die Besucher entzogen werden. Der Oberbürgermeister verweist auf das vorliegende Bädergutachten des Landes, in dem Potsdam als spezifischer Standort ausgewiesen sei.

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung spricht sich für eine verbindliche Kostenobergrenze für die Errichtung und Betreibung des Freizeitbades am Brauhausberg aus und dabei insbesondere für eine Begrenzung des von den Stadtwerken zu erbringenden Eigenanteils. Die bisher bekannte Gesamtkostenschätzung von ca. 48 Millionen Euro wird als zu hoch angesehen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass gemeinsam mit dem Architekturbüro O. Niemeyer die Gesamtkosten durch Veränderungen am Entwurf deutlich reduziert werden. Dazu sind Vorschläge zur Reduzierung der Gesamtnutzfläche und zur Einschränkung einzelner Funktionen zu prüfen und auf ihre Kostenminderung  hin zu untersuchen.

 

Auf der Basis des so überarbeiteten Entwurfs wird der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 22. Juni 2005 eine Entscheidung über Kostenobergrenzen treffen. Als Grundlage der Entscheidung über die konkrete Höhe der Kostenobergrenze müssen folgende Berechnungen und Prüfungen bis zum 17. Juni 2005 erarbeitet und gegenüber den Stadtverordneten mit verbindlichen Summen benannt sein:

 

-          funktionale und baufachliche Prüfung von Raumprogramm und Ausstattungsstandard mit Nachweis einer belastbaren Kalkulation

-          überarbeiteter Businessplan der SWP mit Nachweis der realistischen Bewältigung von Tilgungs- und Betriebskosten

 

Der Oberbürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke hat dafür Sorge zu tragen, dass es bis zur Hauptausschusssitzung am 22. Juni 2005 eine betriebswirtschaftliche Einschätzung des geplanten Bades durch den Aufsichtsrat gibt. Dessen Entscheidung ist dem Hauptausschuss am 22. Juni 2005 mitzuteilen.

 

Der Hauptausschuss entscheidet auf der Basis der vorgelegten Daten auf seiner Sitzung am 22. Juni 2005 endgültig über die Kostenobergrenze.

 

Es ist auszuschließen:

 

-          Gebührenerhöhungen Wasser/Abwasser wegen Bau des Freizeitbades

-          Belastungen des kommunalen Haushalts

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  6

Stimmenthaltung:       1

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Anlagen