08.06.2005 - 4 Begrenzung der Kosten Freizeitbad
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 08.06.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der
Oberbürgermeister verweist auf die Informationsveranstaltung am 01.06.05 im
Nikolaisaal, wo der Entwurf des Freizeitbades von Oscar Niemeyer vorgestellt
wurde. Dieser Entwurf sei mit Begeisterung aufgenommen worden; allerdings gelte
auch der Finanzierung ein besonderes Interesse. Er bittet Herrn Paffhausen, die
konkreten Zahlen der Finanzierung vorzustellen, aber auch das bisherige
Abstimmungsverfahren mit dem Büro Niemeyer zu erläutern.
Herr Paffhausen betont in seinen Ausführungen, dass der Auftrag an Herrn Niemeyer selbstverständlich unter Vorgabe des Budgets von 30 Mio Euro und nach Einigung auf 8 Bahnen von 31,5 Mio Euro erfolgte. Man selbst sei über die erste Kostenberechnung überrascht gewesen und habe um die Verifizierung der Zahlen gebeten. Eine Überarbeitung könne jedoch nur durch den Entwurfsverfasser selbst erfolgen, wobei man auf die Einheit der vier Bestandteile Architektur, Funktionalität, Investitionen und Betriebskosten achte. Im Weiteren erläutert Herr Paffhausen die Anforderungen an die vier Bestandteile. So müsse eine Summe festgelegt werden, die von allen akzeptiert werden könne und die Betriebskosten dürften die Möglichkeiten der SWP nicht überschreiten und müssten eine optimale Gestaltung des Badebetriebes ermöglichen.
Von
den anfangs zwei Entwürfen habe man eine Variante relativ schnell
ausgeschlossen. Am 08.04.05 wurde der Vorentwurf präsentiert und in weiteren
Gesprächen optimiert. Jetzt liege ein Zahlenwerk vor, was mit dem Entwurf
übereinstimme und wo noch nichts verifiziert sei. Seitens des Büros Niemeyer
sei aber Bereitschaft signalisiert worden, den jetzigen Entwurf weiter zu
verändern und die Kosten von 48,3 Millionen Euro auf ca. 39 Millionen Euro zu
reduzieren. Randbedingung sei jedoch, dass es ein „Niemeyer“ bleibe und der Sauna- und Solebereich nicht
gestrichen wird, weil dies Geld bringe. Auch die acht 50-Meter-Bahnen dürften
nicht verändert werden, weil diese auf einen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zurückzuführen seien. Die Zuschüsse der Stadtwerke
beziffert Herr Paffhausen im günstigen Fall auf jährlich 87.000 Euro, bei
540.000 Besuchern, im ungünstigsten Fall auf 1,7 Millionen Euro bei 380.000
Besuchern. Geplant seien gestaffelte Eintrittspreise.
Herr
Dr. Scharfenberg betont in der sich anschließenden Diskussion, dass man beim
Freizeitbad Drewitz das geringst mögliche Risiko haben wollte und nun das
größtmögliche habe, weil die Stadt es allein mache. Ihm fehle eine
Risikoanalyse, die aufzeige, was noch alles passieren könne. Man habe den
Eindruck bei diesem Projekt, Geld spiele keine Rolle. So sehe es auch die
Öffentlichkeit und man bediene damit den Vorwurf der Verschwendung von
Steuergeldern. Klare Vorgaben zum Finanzrahmen seien längst überfällig. Auf
Anfrage im Landtag wurde signalisiert, dass seitens des Landes mit 24 Millionen
Euro Förderung zu rechnen sei. Damit betrage der Eigenanteil der Stadt 7,5
Millionen Euro. Alles, was an zusätzlichen Kosten entstehe, müsse die Stadt
tragen. Steigen die Kosten, steige auch die Belastung für die Stadtwerke und
somit für die Stadt.
Herr
Schubert betont, dass die jetzt anstehenden Kosten von 48 Mio € von allen nicht
gewollt seien. Nun müsse man sich darüber verständigen, was z. B. an Funktionalität gewollt und was mit den 31,5 Mio € allein nicht
zu machen sei. Deshalb schlage die Fraktion der SPD folgenden Änderungsantrag
vor:
Der
Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung spricht sich für eine
verbindliche Kostenobergrenze für die Errichtung und Betreibung des
Freizeitbades am Brauhausberg aus und dabei insbesondere für eine Begrenzung
des von den Stadtwerken zu erbringenden Eigenanteils. Die bisher bekannte
Gesamtkostenschätzung von ca. 48 Millionen Euro wird als zu hoch angesehen.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass gemeinsam mit
dem Architekturbüro O. Niemeyer die Gesamtkosten durch Veränderungen am Entwurf
deutlich reduziert werden. Dazu sind Vorschläge zur Reduzierung der
Gesamtnutzfläche und zur Einschränkung einzelner Funktionen zu prüfen und auf
ihre Kostenminderung hin zu
untersuchen.
Auf
der Basis des so überarbeiteten Entwurfs wird der Hauptausschuss in seiner
Sitzung am 22. Juni 2005 eine Entscheidung über Kostenobergrenzen treffen. Als
Grundlage der Entscheidung über die konkrete Höhe der Kostenobergrenze müssen
folgende Berechnungen und Prüfungen bis zum 17. Juni 2005 erarbeitet und
gegenüber den Stadtverordneten mit verbindlichen Summe benannt sein:
-
funktionale
und baufachliche Prüfung von Raumprogramm und Ausstattungsstandard mit Nachweis
einer belastbaren Kalkulation
-
überarbeiteter
Businessplan der SWP mit Nachweis der realistischen Bewältigung von Tilgungs-
und Betriebskosten
Der
Oberbürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke hat dafür Sorge
zu tragen, dass es bis zur Hauptausschusssitzung am 22. Juni 2005 eine betriebswirtschaftliche
Einschätzung des geplanten Bades durch den Aufsichtsrat gibt. Dessen
Entscheidung ist dem Hauptausschuss am 22. Juni 2005 mitzuteilen.
Der
Hauptausschuss entscheidet auf der Basis der vorgelegten Daten auf seiner
Sitzung am 22. Juni 2005 endgültig über die Kostenobergrenze.
Herr Heinzel betont in seinen Ausführungen, dass unterschiedliche Betrachtungsweisen unterschiedliche Auffassungen verursachen. Man habe jedoch die gleiche Plattform und sollte nicht alles bereits im Vorfeld in Frage stellen. Die Betrachtung der Folgekosten zu betrachten, sei extrem wichtig, weil sie die Eintrittspreise und die städtischen Zuschüsse bestimmen. Herr Mühlberg verweist darauf, dass Kürzungen auch zu einer Senkung der Attraktivität des Freizeitbades führen können. Man habe nichts gewonnen, wenn die Leute einmal kommen und dann nie wieder.
Eine
Kostendeckelung, so Herr Exner, müsse qualifiziert erfolgen und es seien die
Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung zu betrachten.
Herr Kruschat findet es höchste Zeit, eine verbindliche Deckelung vorzulegen. Die Stadt komme sonst in eine Dynamik, wo sie unterstützen muss. Die Deckelung sollte möglichst straff erfolgen und sei bei Überschreitung erneut zu diskutieren.
Herr
Schüler meint, dass eine Deckelung von 31,5 Mio € die Konsequenz hätte, den
Niemeyer-Entwurf nicht umsetzen zu können. Es komme darauf an, ein Projekt
umzusetzen, das die Stadt und die SWP nicht überfordere. Jetzt sei es verfrüht,
eine Deckelung ohne Vorlage belastbarer Zahlen zu beschließen.
Frau
Dr. Schröter betont, dass die Diskussion über die Kosten des Freizeitbades
„zufällig“ durch den Antrag der PDS ausgelöst wurde. Sie halte die gewählte
Reihenfolge für falsch, erst einen Entwurf vorzulegen und dann zu schauen, was
man sich davon leisten könne. Der vorgelegte Änderungsantrag der Fraktion SPD
wirke wie ein „Krisenmanagement“. Darüber hinaus erhöhe sich mit der
Investitionssumme auch das Honorar von Herrn Niemeyer.
Herr Schröder äußert seinen Unmut über die bisherige Kommunikation und sieht in 39 Mio € einen realistischen Ansatz. Sicher wolle man ein Freizeitbad, aber nicht um jeden Preis. Letztlich zahlen das die Bürger dieser Stadt und das sei zu vermeiden. Deshalb beantragt er, den Änderungsantrag der Fraktion SPD um zwei Punkte zu ergänzen:
Es ist
auszuschließen:
-
Gebührenerhöhungen
Wasser/Abwasser wegen Bau des Freizeitbades
-
Belastungen
des kommunalen Haushalts
Diese Ergänzung wird von Herrn Schubert übernommen.
Herr Dr. Scharfenberg betont, dass die PDS ihren Antrag
aufrecht erhalte, da die
Situation in 14 Tagen auch nicht
besser sei.
Auf Nachfrage des
Oberbürgermeisters, ob konkrete Zahlen in der nächsten Sitzung des
Hauptausschusses vorgelegt werden können, antwortet Herr Paffhausen, dass durch
die „Aufgeregtheit in der Öffentlichkeit“ ein vermeidbarer Zeitdruck entstanden
sei. Jetzt müsse unter diesem Zeitdruck gearbeitet werden, was möglich, aber der Sache nicht
zuträglich sei.
Der Oberbürgermeister räumt ein, dass die entstandene Unsicherheit durch eine schlechte Kommunikation seitens der Stadt entstanden sei und sagt zu, in 14 Tagen einen verlässlichen Kostenrahmen vorzulegen.
Herr Dr. Gunold stellt sich die
Frage, ob der Auftrag an das Büro Niemeyer richtig erfüllt sei und so abgerechnet
werden könne. Darüber hinaus äußert er Bedenken, dass den anderen Bädern der
Region durch das Freizeitbad in Potsdam die Besucher entzogen werden. Der
Oberbürgermeister verweist auf das vorliegende Bädergutachten des Landes, in
dem Potsdam als spezifischer Standort ausgewiesen sei.
Der Hauptausschuss beschließt:
Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung
spricht sich für eine verbindliche Kostenobergrenze für die Errichtung und
Betreibung des Freizeitbades am Brauhausberg aus und dabei insbesondere für
eine Begrenzung des von den Stadtwerken zu erbringenden Eigenanteils. Die
bisher bekannte Gesamtkostenschätzung von ca. 48 Millionen Euro wird als zu
hoch angesehen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge
zu tragen, dass gemeinsam mit dem Architekturbüro O. Niemeyer die Gesamtkosten
durch Veränderungen am Entwurf deutlich reduziert werden. Dazu sind Vorschläge zur
Reduzierung der Gesamtnutzfläche und zur Einschränkung einzelner Funktionen zu
prüfen und auf ihre Kostenminderung
hin zu untersuchen.
Auf der Basis des so überarbeiteten Entwurfs wird
der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 22. Juni 2005 eine Entscheidung über
Kostenobergrenzen treffen. Als Grundlage der Entscheidung über die konkrete
Höhe der Kostenobergrenze müssen folgende Berechnungen und Prüfungen bis zum
17. Juni 2005 erarbeitet und gegenüber den Stadtverordneten mit verbindlichen
Summen benannt sein:
-
funktionale und baufachliche Prüfung von
Raumprogramm und Ausstattungsstandard mit Nachweis einer belastbaren
Kalkulation
-
überarbeiteter Businessplan der SWP mit Nachweis
der realistischen Bewältigung von Tilgungs- und Betriebskosten
Der Oberbürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender
der Stadtwerke hat dafür Sorge zu tragen, dass es bis zur Hauptausschusssitzung
am 22. Juni 2005 eine betriebswirtschaftliche Einschätzung des geplanten Bades
durch den Aufsichtsrat gibt. Dessen Entscheidung ist dem Hauptausschuss am 22.
Juni 2005 mitzuteilen.
Der Hauptausschuss entscheidet auf der Basis der
vorgelegten Daten auf seiner Sitzung am 22. Juni 2005 endgültig über die
Kostenobergrenze.
Es ist auszuschließen:
-
Gebührenerhöhungen Wasser/Abwasser wegen Bau des
Freizeitbades
-
Belastungen des kommunalen Haushalts
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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