14.09.2005 - 3 Straßenreinigungsgebühren

Beschluss:
vertagt
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Herr Dr. Scharfenberg betont eingangs, dass die Fraktion PDS die Auffassung vertrete, der Frontmetermaßstab sei der am ehesten nachvollziehbare Berechnungsmaßstab. Wenn die Größe des Grundstücks mit der Reinigungsleistung in’s Verhältnis gesetzt werde, könne der Bürger das eben nicht nachvollziehen. Im Zusammenhang mit der Rückzahlung der Gebühr habe es zahlreiche Proteste gegeben und sei die Forderung zur Rückkehr zum Frontmetermaßstab aufgemacht worden.

 

Frau Kluge führt dazu aus, dass seitens der Verwaltung die WIBERA mit der Erarbeitung einer Gegenüberstellung der Berechnungsvarianten nach bestimmten Kriterien beauftragt wurde. Dieses  unabhängige Wirtschaftsunternehmen, so der Oberbürgermeister, soll die Konsequenzen einer Kostenumstellung prüfen und deshalb empfehle er die Zurückstellung des Antrags bis zur Vorlage des Gutachtens.

 

Herr Schüler sieht den entstandenen „Frust“ bei den Bürgern in der Vielzahl der veränderten Kriterien begründet, die eine erheblichen Steigerung der Gebühr zur Folge hatte. Um eine Vergleichbarkeit zu erreichen, müsse ein Maßstab für eine mittlere Dauer beibehalten werden. Herr Cornelius verweist darauf, dass es auch bei dem Frontmetermaßstab Proteste gegeben habe. Darüber hinaus sei dieser Maßstab nicht gerichtsfest, was er an Hand eines Urteils erläutert. Herr Schubert beantragt die Vertagung des Antrags der PDS, da die ausgetauschten Argumente nicht neu seien und man der Verwaltung die Chance geben solle, etwas Vergleichbares vorzulegen.

Den Ausführungen von Herrn Cornelius widerspricht Herr Dr. Scharfenberg; in anderen Schriftsätzen sei der Frontmetermaßstab als „legitimes Berechnungsverfahren“ dargestellt und begründet. Er sehe darin für viele Potsdamer eine gerechtere Lösung. Er frage sich, warum ein derartiges Gutachten nicht schon lange erstellt wurde – jetzt habe man den Eindruck, der Antrag solle „verschleppt“ werden.  Deshalb spreche er sich gegen eine Vertagung des Antrags aus.

 

Der Oberbürgermeister stellt die Vertagung des Antrages bis zum 12.10.2005 zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               8

Ablehnung:                  6

Stimmenthaltung:       1