14.09.2005 - 3 Straßenreinigungsgebühren
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 14.09.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- vertagt
Herr Dr. Scharfenberg betont
eingangs, dass die Fraktion PDS die Auffassung vertrete, der Frontmetermaßstab
sei der am ehesten nachvollziehbare Berechnungsmaßstab. Wenn die Größe des
Grundstücks mit der Reinigungsleistung in’s Verhältnis gesetzt werde, könne der
Bürger das eben nicht nachvollziehen. Im Zusammenhang mit der Rückzahlung der
Gebühr habe es zahlreiche Proteste gegeben und sei die Forderung zur Rückkehr
zum Frontmetermaßstab aufgemacht worden.
Frau Kluge führt dazu aus, dass
seitens der Verwaltung die WIBERA mit der Erarbeitung einer Gegenüberstellung
der Berechnungsvarianten nach bestimmten Kriterien beauftragt wurde.
Dieses unabhängige
Wirtschaftsunternehmen, so der Oberbürgermeister, soll die Konsequenzen einer
Kostenumstellung prüfen und deshalb empfehle er die Zurückstellung des Antrags
bis zur Vorlage des Gutachtens.
Herr Schüler sieht den entstandenen
„Frust“ bei den Bürgern in der Vielzahl der veränderten Kriterien begründet,
die eine erheblichen Steigerung der Gebühr zur Folge hatte. Um eine
Vergleichbarkeit zu erreichen, müsse ein Maßstab für eine mittlere Dauer
beibehalten werden. Herr Cornelius verweist darauf, dass es auch bei dem
Frontmetermaßstab Proteste gegeben habe. Darüber hinaus sei dieser Maßstab
nicht gerichtsfest, was er an Hand eines Urteils erläutert. Herr Schubert beantragt
die Vertagung des Antrags der PDS, da die ausgetauschten Argumente nicht neu
seien und man der Verwaltung die Chance geben solle, etwas Vergleichbares
vorzulegen.
Den Ausführungen von Herrn Cornelius
widerspricht Herr Dr. Scharfenberg; in anderen Schriftsätzen sei der
Frontmetermaßstab als „legitimes Berechnungsverfahren“ dargestellt und
begründet. Er sehe darin für viele Potsdamer eine gerechtere Lösung. Er frage
sich, warum ein derartiges Gutachten nicht schon lange erstellt wurde – jetzt
habe man den Eindruck, der Antrag solle „verschleppt“ werden. Deshalb spreche er sich gegen eine
Vertagung des Antrags aus.
Der Oberbürgermeister stellt die Vertagung des Antrages bis
zum 12.10.2005 zur Abstimmung.