12.10.2005 - 3 Grundregeln für die Steuerung und Kontrolle stä...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Knoblich informiert über das Votum des Ausschusses für Finanzen, der den Antrag mit der Terminänderung „spätestens 30.06.2006“ angenommen habe. Herr Exner begrüßt diesen Antrag und verweist darauf, dass mit den im April 2002 vorgelegten Beteiligungsrichtlinien schon eine Grundlage geschaffen wurde, die nun weiterentwickelt werden müsse.   Anschließend begründet er die genannte Terminverschiebung .

 

Herr Dr. Scharfenberg übernimmt die Terminänderung und verweist darauf, dass der Antrag in der von der Fraktion Die Linke. PDS in der Sitzung der StVV modifizierten Fassung und dem o.g. Termin zur Abstimmung gestellt werden müsse.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu  beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung

 

„Grundregeln für die  Steuerung und Kontrolle städtischer Unternehmen in privater Rechtsform“

 

auf der Grundlage von § 104 GO Brandenburg in einer dafür geeigneten Rechtsform spätestens zum 30.06. 2006 zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               12

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         2