12.10.2005 - 2 Straßenreinigungsgebühren

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Dr. Scharfenberg beantragt eingangs das Rederecht für den Einwohner Herrn Dr. Rummler. Dem Geschäftsordnungsantrag wird mit 6 Ja-Stimmen, bei 5 Stimmenthaltungen zugestimmt. Herr Dr. Rummler erläutert in seinem Redebeitrag seine Auffassung zum gegenwärtig angewandten Berechnungsverfahren.

 

Anschließend verweist Frau E. Müller auf das schriftlich ausgereichte Material zur „Darstellung der wesentlichen Rahmenbedingungen für die Kalkulation von Straßenreinigungsgebühren in der Landeshauptstadt Potsdam“ durch die WIBERA. Das in Auftrag gegebene Gutachten sei noch nicht vollständig fertig gestellt, werde aber umgehend nachgereicht.

 

Frau Knoblich begrüßt Herrn Steffen Hebig von der WIBERA und Frau Marion Plesch von der PwC LEGAL AG.

Herr Hebig erläutert in seinen Ausführungen den Auftragsgegenstand und die Auftragsbedingungen, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die rechtlich anerkannten und praktizierten Maßstäbe, die Vor- und Nachteile der einzelnen Berechnungsmaßstäbe , Anforderungen und Konsequenzen bei einem Wechsel des Berechnungsmaßstabes sowie die Vergleichbarkeit von Gebührensätzen.

 

In der sich anschließenden Diskussion fragt Herr Mühlberg nach, wie es sich mit dem genannten Äquivalenzprinzip bezüglich der Häufigkeit der Reinigung und der Einordnung in Reinigungsklassen verhalte, denn nach dem genannten Prinzip  müsse zwischen Leistung und Gegenleistung ein „irgendwie gearteter“ Zusammenhang gegeben sein. Herr Dr. Scharfenberg merkt zu den Ausführungen an, dass vieles vom dem Gesagten bereits diskutiert wurde und der Kern des Auftrages an die WIBERA  - nämlich die Gegenüberstellung der Berechnungsmaßstäbe - seiner Meinung nach nicht erfüllt sei. Er bleibe bei seiner Auffassung, dass der Frontmetermaßstab dem Bürger besser vermittelbar sei als der Quadratmeterwurzelmaßstab. Dazu finde sich in der Gegenüberstellung auf Seite 9 des ausgereichten Materials keine Aussage. Grundlage für den Wechsel vom Frontmetermaßstab zum Quadratwurzelmaßstab seien die fehlenden Angaben zu den Frontmetern der einzelnen Grundstücke gewesen – jetzt liegen die Angaben vor und es gebe keinen Grund, den Frontmetermaßstab nicht anzuwenden.

Herr Cornelius verweist darauf, dass es die Proteste so oder so geben werde. Im Weiteren könne er als Mitglied des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden die Aussage von Herrn Dr. Rummler nicht bestätigen, dass Einsprüche „abgeschmettert“ wurden. Sowohl die Verwaltung als auch der Ausschuss haben sich mit dem Thema intensiv befasst – bei fehlender Einsicht des Bürgers bleibe diesem nur der Weg über eine Klage beim Verwaltungsgericht.

Herr Schüler findet es bedauerlich, sich immer wieder mit der Frage beschäftigen zu müssen, da diese hinreichend diskutiert sei und sich die Mehrheit oft genug für die Anwendung des Flächenmaßstabes ausgesprochen habe. Die hohe Belastung der Bürger sei nicht nur durch den Wechsel des Berechnungsmaßstabes, sondern auch durch die Senkung der städtischen Zuschüsse entstanden.

Herr Schubert stimmt der Kritik von Herrn Dr. Scharfenberg zu, dass sich die Gegenüberstellung auf nur einer Seite des schriftlichen Materials darstelle. Der Antrag sei zurückgestellt worden, um die rechtliche Prüfung abzuwarten. Die sollte schon über die Auflistung der rechtlichen Tatsachen hinausgehen. Das Ergebnis greife zu kurz und erfülle den gegeben Auftrag nicht.

 

Frau E. Müller betont, dass die Situation durch eine sich ständig wiederholende Diskussion nicht besser werde. Hier greife auch die soziale Verantwortung gegenüber denen, die nicht über ein großes Grundstücksvermögen verfügen. Außerdem gebe es keine neuen Widersprüche auf der Grundlage des neuen Berechnungsverfahrens. Die Argumente „lägen auf dem Tisch“ und seien durch das Gutachten bestätigt.

 

Herr Dr. Scharfenberg widerspricht der Aussage von Frau E. Müller, es gebe keine neuen Widersprüche. Er allein habe schon ein „ganzes Paket“ vom August diesen Jahres. Deshalb wolle er die genaue Zahl der neuen Widersprüche zur Kenntnis erhalten.

 

Herr Bretz meint, dass die Diskussion an der eigentlichen Thematik vorbeigehe. Den Bürger drücke die Höhe der Gebühr und da stelle sich die Frage, wie viel die Stadt für die Reinigungsleistung bezuschussen könne und wolle, um den Bürger zu entlasten. Will man diesen Anteil erhöhen, belaste man den angespannten Haushalt. Der Berechnungsmaßstab stehe deshalb in der Kritik, weil der Anteil der Umlagehöhe gleichzeitig größer wurde und das sei nicht eine Frage des Berechnungsmaßstabes allein.

 

Herr Exner führt dazu aus, dass, egal welche Umstellung gewählt werde, es immer „Gewinner und Verlierer“ geben werde. Vielleicht sei die Zusammenlegung der Umstellung des Berechnungsverfahrens und die Kürzung der Subventionen  ein Fehler gewesen. Die hohe Bezuschussung musste jedoch wegfallen, weil sie u.a. ein Kriterium für die Haushaltsgenehmigung und Bestandteil der Haushaltskonsolidierung sei. Mit dem Quadratwurzelmaßstab gebe es darüber hinaus auch eine wesentlich höhere Rechtssicherheit, weil die für die Berechnung verwendeten Angaben dem Kataster entnommen werden.

 

Anschließend wird der Antrag zur Abstimmung gestellt.

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

Das Berechnungsverfahren für die Straßenreinigungsgebühren wird ab 2006 wieder auf Frontmeter umgestellt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  8

Stimmenthaltung:       1

 

Damit wird der Stadtverordnetenversammlung die Ablehnung des o.g. Antrages empfohlen.