12.10.2005 - 2 Straßenreinigungsgebühren
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 12.10.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Dr.
Scharfenberg beantragt eingangs das Rederecht für den Einwohner Herrn Dr.
Rummler. Dem Geschäftsordnungsantrag wird mit 6 Ja-Stimmen, bei 5
Stimmenthaltungen zugestimmt. Herr Dr. Rummler erläutert in seinem Redebeitrag
seine Auffassung zum gegenwärtig angewandten Berechnungsverfahren.
Anschließend verweist Frau E. Müller auf das schriftlich
ausgereichte Material zur „Darstellung der wesentlichen Rahmenbedingungen für
die Kalkulation von Straßenreinigungsgebühren in der Landeshauptstadt Potsdam“
durch die WIBERA. Das in Auftrag gegebene Gutachten sei noch nicht vollständig
fertig gestellt, werde aber umgehend nachgereicht.
Frau Knoblich begrüßt Herrn Steffen Hebig von der WIBERA und
Frau Marion Plesch von der PwC LEGAL AG.
Herr Hebig erläutert in seinen Ausführungen den Auftragsgegenstand und die Auftragsbedingungen, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die rechtlich anerkannten und praktizierten Maßstäbe, die Vor- und Nachteile der einzelnen Berechnungsmaßstäbe , Anforderungen und Konsequenzen bei einem Wechsel des Berechnungsmaßstabes sowie die Vergleichbarkeit von Gebührensätzen.
In der sich anschließenden Diskussion fragt Herr Mühlberg
nach, wie es sich mit dem genannten Äquivalenzprinzip bezüglich der Häufigkeit
der Reinigung und der Einordnung in Reinigungsklassen verhalte, denn nach dem
genannten Prinzip müsse zwischen
Leistung und Gegenleistung ein „irgendwie gearteter“ Zusammenhang gegeben sein.
Herr Dr. Scharfenberg merkt zu den Ausführungen an, dass vieles vom dem
Gesagten bereits diskutiert wurde und der Kern des Auftrages an die WIBERA - nämlich die Gegenüberstellung der
Berechnungsmaßstäbe - seiner Meinung nach nicht erfüllt sei. Er bleibe bei
seiner Auffassung, dass der Frontmetermaßstab dem Bürger besser vermittelbar
sei als der Quadratmeterwurzelmaßstab. Dazu finde sich in der Gegenüberstellung
auf Seite 9 des ausgereichten Materials keine Aussage. Grundlage für den
Wechsel vom Frontmetermaßstab zum Quadratwurzelmaßstab seien die fehlenden
Angaben zu den Frontmetern der einzelnen Grundstücke gewesen – jetzt liegen die
Angaben vor und es gebe keinen Grund, den Frontmetermaßstab nicht anzuwenden.
Herr Cornelius verweist darauf, dass es die Proteste so oder
so geben werde. Im Weiteren könne er als Mitglied des Ausschusses für Eingaben
und Beschwerden die Aussage von Herrn Dr. Rummler nicht bestätigen, dass Einsprüche
„abgeschmettert“ wurden. Sowohl die Verwaltung als auch der Ausschuss haben
sich mit dem Thema intensiv befasst – bei fehlender Einsicht des Bürgers bleibe
diesem nur der Weg über eine Klage beim Verwaltungsgericht.
Herr Schüler findet es bedauerlich, sich immer wieder mit
der Frage beschäftigen zu müssen, da diese hinreichend diskutiert sei und sich
die Mehrheit oft genug für die Anwendung des Flächenmaßstabes ausgesprochen
habe. Die hohe Belastung der Bürger sei nicht nur durch den Wechsel des Berechnungsmaßstabes,
sondern auch durch die Senkung der städtischen Zuschüsse entstanden.
Herr Schubert stimmt der Kritik von Herrn Dr. Scharfenberg zu, dass sich die Gegenüberstellung auf nur einer Seite des schriftlichen Materials darstelle. Der Antrag sei zurückgestellt worden, um die rechtliche Prüfung abzuwarten. Die sollte schon über die Auflistung der rechtlichen Tatsachen hinausgehen. Das Ergebnis greife zu kurz und erfülle den gegeben Auftrag nicht.
Frau E. Müller betont, dass die Situation durch eine sich
ständig wiederholende Diskussion nicht besser werde. Hier greife auch die
soziale Verantwortung gegenüber denen, die nicht über ein großes
Grundstücksvermögen verfügen. Außerdem gebe es keine neuen Widersprüche auf der
Grundlage des neuen Berechnungsverfahrens. Die Argumente „lägen auf dem Tisch“
und seien durch das Gutachten bestätigt.
Herr Dr. Scharfenberg widerspricht der Aussage von Frau E.
Müller, es gebe keine neuen Widersprüche. Er allein habe schon ein „ganzes
Paket“ vom August diesen Jahres. Deshalb wolle er die genaue Zahl der neuen
Widersprüche zur Kenntnis erhalten.
Herr Bretz meint, dass die Diskussion an der eigentlichen
Thematik vorbeigehe. Den Bürger drücke die Höhe der Gebühr und da stelle
sich die Frage, wie viel die Stadt für die Reinigungsleistung bezuschussen
könne und wolle, um den Bürger zu entlasten. Will man diesen Anteil erhöhen,
belaste man den angespannten Haushalt. Der Berechnungsmaßstab stehe deshalb in
der Kritik, weil der Anteil der Umlagehöhe gleichzeitig größer wurde und das
sei nicht eine Frage des Berechnungsmaßstabes allein.
Herr Exner führt dazu aus, dass, egal welche Umstellung
gewählt werde, es immer „Gewinner und Verlierer“ geben werde. Vielleicht sei
die Zusammenlegung der Umstellung des Berechnungsverfahrens und die Kürzung der
Subventionen ein Fehler gewesen.
Die hohe Bezuschussung musste jedoch wegfallen, weil sie u.a. ein
Kriterium für die Haushaltsgenehmigung und Bestandteil der
Haushaltskonsolidierung sei. Mit dem Quadratwurzelmaßstab gebe es darüber hinaus
auch eine wesentlich höhere Rechtssicherheit, weil die für die Berechnung
verwendeten Angaben dem Kataster entnommen werden.
Anschließend
wird der Antrag zur Abstimmung gestellt.