22.11.2001 - 6 Abfallgebührensatzung der Landeshauptstadt Pots...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 22.11.2001
- Status:
- öffentlich (Protokoll bestätigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr
Bolze gibt
Erläuterungen zur Beschlussvorlage.
Frau
Reiß fragt, ob die
Fehler bei der Veröffentlichung der Satzung Folgen für die Stadt hatten.
Herr
Bolze erklärt, dass
dies keine Folgen für die Stadt hatte.
Herr
Jäkel erklärt, dass
bei Kleingärten die Mengengebühr richtig und angemessen ist. Die Grundgebühr
bedeutet aber eine doppelte Belastung für die Kleingärtner, die auch ihren
Hauptwohnsitz in Potsdam haben.
Er stellt
folgenden Änderungsantrag:
Eine
Grundgebühr für Abfallentsorgung ist bei Kleingartenanlagen nicht zu erheben.
Die
Satzung ist dementsprechend zu ändern.
Herr
Bolze weist darauf
hin, dass dann die gesamte Gebührenkalkulation geändert werden muss.
Mit der
der Regelung des Änderungsantrages wird die Gebührengleichberechtigung aufgegeben.
Herr
Jakobs erklärt,
dass für die Kleingärtner die Grundgebühr pro Jahr 5,15 EURO beträgt.
Herr
Bolze erklärt, dass
die Grundgebühr nicht für die Entsorgung von Hausmüll erhoben wird. In den
Kleingärten fällt zusätzlich Sperrmüll an, der entsorgt werden muss.
Frau
Reiß fragt nach
eventuellen Veränderungen beim "Grünen Punkt" im nächsten Jahr und
den Auswirkungen.
Sie
fragt, ob aufgrund der geringeren Anzahl von DSD-Standorten mehr Restmüll
anfällt.
Herr
Bolze betont, dass
keine größeren Mengen an Restmüll anfallen.
Er
erklärt, dass DSD verpflichtet ist, bis 2003 die Entsorgung auszuschreiben.
Frau
Reiß fragt, ob die
Papierentsorgung und die Gebühr kontrolliert wird.
Herr
Bolze bestätigt
dies.
Abstimmung
zum Änderungsantrag von Herrn Jäkel:
Zustimmung: 2
Ablehnung: 3
Enthaltung: 0
Der
Änderungsantrag wird abgelehnt.