12.04.2005 - 3.1 Satzungsbeschluss zur 2. (förmlichen) Änderung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Sie gibt anhand einer Übersichtskarte Auskünfte über das Bebauungsplan-Gebiet (Einwohnerzahl/Anbindung).

Gegenstand des förmlichen Änderungsverfahrens war die Änderung der Art der Nutzung von Mischgebiet in ein Allgemeines Wohngebiet.

Der Bebauungsplan (2.Änderung) soll die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von ca. 25 Einzel- und Doppelhäuser schaffen.

 

Herr Dr. Seidel erkundigte sich, wie die dauerhafte Pflege z.B. der Streuobstwiese gesichert ist.

Frau Holtkamp erklärt, dass  eine Anwuchspflege (bis zu 3 Jahren) durch Vertragspartner bzw. Bankbürgschaft gegeben ist, eine dauerhafte Pflege jedoch nicht üblich ist.

 

Herr Dr. Seidel verweist auf den Text des städtebaulichen Vertrags. Ergänzende Informationen werden dem Protokoll beigefügt bzw. in der nächsten Ausschusssitzung gegeben.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 2. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Fahrländer Straße“ entsprechend Anlage 1A entschieden.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 8 „Fahrländer Straße“ (Ortsteil Marquardt) in der Fassung der 2. (förmlichen) Änderung wird, einschließlich der vereinfachen Änderung nach § 13 BauGB, gemäß § 10 BauGB  als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

  1. Dem Städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen (§ 11 BauGB) im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 8 „Fahrländer Straße“, OT Marquardt wird  zugestimmt (s. Anlage 3).

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:               9

Nein-Stimmen:            0

Enthaltungen:           0

 

 

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Anlagen zur Vorlage