12.04.2005 - 3.3 Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs "Berline...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Seidel führt aus, dass auf eine Einbringung der Vorlage verzichtet werden kann, da durch zurückliegende Diskussionen diese den SB-Ausschuss-Mitgliedern weithin bekannt ist.

 

Auf Nachfrage von Frau Hüneke erklärt Herr Kalesse, dass die Villa Schönigen bereits durch Satzung aus 1996 und als Einzeldenkmal geschützt ist (UNESCO-Welterbe).

 

Herr Kalesse (Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege erläutert zur Frage von Frau Bankwitz, den Unterschied zwischen Einzelschutz und Denkmalbereichschutz und dementsprechend über die Steuerabschreibungsmöglichkeiten nach BbgDSchG.

 

Herr Jäkel möchte in Bezug auf Pkt. 2 der Begründung den Unterschied zwischen Berliner Vorstadt und Brandenburger Vorstadt dargelegt haben. Herr Kalesse informiert, dass der Unterschied in der Dichte der Bebauung liegt – die Berliner Vorstadt durch Villen geprägt, wesentlich aufgelockerte/ offene Bauweise – die Brandenburger Vorstadt eine geschlossene Bauweise aufweist.

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs „Berliner Vorstadt“ der Landeshauptstadt Potsdam gemäß Anlage (Denkmalbereichssatzung Berliner Vorstadt).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:               8

Nein-Stimmen:            0

Enthaltungen:           1

 

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Anlagen zur Vorlage