12.04.2005 - 3.3 Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs "Berline...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 12.04.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Dr. Seidel führt
aus, dass auf eine Einbringung der Vorlage verzichtet werden kann, da durch
zurückliegende Diskussionen diese den SB-Ausschuss-Mitgliedern weithin bekannt
ist.
Auf Nachfrage von Frau
Hüneke erklärt Herr Kalesse, dass die Villa Schönigen bereits durch Satzung aus
1996 und als Einzeldenkmal geschützt ist (UNESCO-Welterbe).
Herr Kalesse
(Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege erläutert zur Frage von Frau
Bankwitz, den Unterschied zwischen Einzelschutz und Denkmalbereichschutz und
dementsprechend über die Steuerabschreibungsmöglichkeiten nach BbgDSchG.
Herr Jäkel möchte in
Bezug auf Pkt. 2 der Begründung den Unterschied zwischen Berliner Vorstadt und
Brandenburger Vorstadt dargelegt haben. Herr Kalesse informiert, dass der
Unterschied in der Dichte der Bebauung liegt – die Berliner Vorstadt durch
Villen geprägt, wesentlich aufgelockerte/ offene Bauweise – die Brandenburger
Vorstadt eine geschlossene Bauweise aufweist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
18,6 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
10 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
13,7 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
61,8 kB
|