12.04.2005 - 3.4 Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsb...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) erläutert das Planverfahren und die Planinhalten des Bebauungsplanentwurfs. Sie verweist darauf, dass bisher eine öffentliche Auslegung noch nicht stattgefunden hat.

 

Herr Lehmann bittet in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen – Aussagen zum m²/Preis für die Grünflächen dem Protokoll beizufügen.

 

Herr Dr. Seidel bemängelt, dass die Zusicherung der Verwaltung aus der Ausschusssitzung vom 08.04.2003 –  Bei der weiteren Planung ist zu beachten, dass wasserseitig entlang der vorgeschlagenen Baugrenze vom Süden her eine klare Stadtkante zwischen Grünfläche und Bebauung entsteht – nicht eingehalten wurde.

 

Herr Hülsebeck (Fachbereich 37) versucht anhand des Bebauungsplanentwurfs zu erläutern, dass die strittige Fläche zur sportlichen Betätigung genutzt werden soll (ist auf dem Plan nicht unterschiedlich farblich dargestellt)

 

Im Anschluss daran stellt Herr Dr. Seidel den GO-Antrag, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Ausschusssitzung zu vertagen und dann die Entwürfe des Feuerwehrgebäudes vor zu legen, aus denen die bauliche Nutzung einzelner Teilflächen zweifelsfrei überprüfbar ist.

 

Abstimmung des GO-Antrages von Herrn Dr. Seidel: 8/1/0

 

Frau Hüneke bittet darum, dann auch zu zeigen, wie die vorgesehene Bebauung von der Wasserseite aussieht.

 

 

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.

Die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 27  „Türkstraße“ gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB (siehe Anlage 1)

 

2.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 27 „Türkstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (siehe  Anlage 2)

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage