12.04.2005 - 3.7 Billigung der Abwägung und erneuter Auslegungsb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Koppehele (Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege) bringt die Vorlage ein.

Vor Fassung des Satzungsbeschlusses ist eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich, da die erforderlich Änderung der nördlichen Grünfläche in Allgemeines Wohngebiet die Grundzüge der Planung berührt.

Wesentliche Änderungen:

- Grünfläche nördlich der Kita wurde in Allgemeines Wohngebiet geändert

- im Baufeld WA 2 u. 3 wurden teilw. Zulässige 4-geschossige Bebauung auf 3 Vollgeschosse 

  reduziert

- textl. Festsetzungen, insbesondere zur Zulässigkeit von Stellplätzen wurden aktualisiert

 

Herr Kümmel weißt darauf hin, dass die durch die vorgenommenen Änderungen mehr entstehenden Einfamilienhäuser zu Lasten des Umfanges der ehemals vorgesehenen Grünflächen gehen.

 

Herr Dr. Seidel gibt zu bedenken, dass die Erschließungsmaßnahmen auf Geschosswohnungsbau ausgerichtet waren, auch wenn das Gebiet nun einen anderen Charakter erhält, müssen die Erschließungskosten refinanziert werden. Außerdem ist die Frage ob Geschosswohnungen oder Einfamilienhäuser gebaut werden, nicht nur ein Vermarktungsproblem sondern auch ein Zuzugsproblem.

 

Herr Koppehele unterstreicht nochmals, dass es  im Bornstedter Feld gegenüber anderen Stadtteilen keine Defizite im Grünflächenbereich gibt.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz wird in der nächsten Sitzung anhand einer Übersicht und mit entsprechenden  Erläuterungen darstellen welche B-Pläne bis Mitte 2006 zum Satzungsbeschluss gebracht werden sollen.

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.

Das Abwägungsergebnis der öffentlichen Auslegung, der vereinfachten Änderungsverfahren und der Trägerbeteiligung für den Bebauungsplan Nr.66 A „Südliche Gartenstadt“ wird gebilligt.

 

2.

Der Bebauungsplan Nr.66 A „Südliche Gartenstadt“ wird erneut öffentlich ausgelegt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:               8

Nein-Stimmen:            0

Enthaltungen:           1

 

 

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Anlagen zur Vorlage