12.04.2005 - 3.7 Billigung der Abwägung und erneuter Auslegungsb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 12.04.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr
Koppehele (Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege) bringt die Vorlage
ein.
Vor Fassung
des Satzungsbeschlusses ist eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich, da
die erforderlich Änderung der nördlichen Grünfläche in Allgemeines Wohngebiet
die Grundzüge der Planung berührt.
Wesentliche
Änderungen:
-
Grünfläche nördlich der Kita wurde in Allgemeines Wohngebiet geändert
- im
Baufeld WA 2 u. 3 wurden teilw. Zulässige 4-geschossige Bebauung auf 3
Vollgeschosse
reduziert
- textl.
Festsetzungen, insbesondere zur Zulässigkeit von Stellplätzen wurden
aktualisiert
Herr Kümmel
weißt darauf hin, dass die durch die vorgenommenen Änderungen mehr entstehenden
Einfamilienhäuser zu Lasten des Umfanges der ehemals vorgesehenen Grünflächen
gehen.
Herr Dr.
Seidel gibt zu bedenken, dass die Erschließungsmaßnahmen auf
Geschosswohnungsbau ausgerichtet waren, auch wenn das Gebiet nun einen anderen
Charakter erhält, müssen die Erschließungskosten refinanziert werden. Außerdem
ist die Frage ob Geschosswohnungen oder Einfamilienhäuser gebaut werden, nicht
nur ein Vermarktungsproblem sondern auch ein Zuzugsproblem.
Herr
Koppehele unterstreicht nochmals, dass es
im Bornstedter Feld gegenüber anderen Stadtteilen keine Defizite im
Grünflächenbereich gibt.
Frau Dr.
von Kuick-Frenz wird in der nächsten Sitzung anhand einer Übersicht und mit
entsprechenden Erläuterungen
darstellen welche B-Pläne bis Mitte 2006 zum Satzungsbeschluss gebracht werden
sollen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Das Abwägungsergebnis der öffentlichen Auslegung, der
vereinfachten Änderungsverfahren und der Trägerbeteiligung für den
Bebauungsplan Nr.66 A „Südliche Gartenstadt“ wird gebilligt.
2.
Der
Bebauungsplan Nr.66 A „Südliche Gartenstadt“ wird erneut öffentlich ausgelegt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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