12.04.2005 - 5.1 Kenntnisnahme zu über-und außerplanmäßigen Ausg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 12.04.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Der
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen nimmt zur Kenntnis:
Gemäß § 81
(1) GO bedürfen erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben der vorherigen
Zustimmung der Gemeindevertretung; im Übrigen sind sie der Gemeindevertretung
zur Kenntnis zu geben.
In der
Anlage übergebe ich die im Verantwortungsbereich der Beigeordneten für
Stadtentwicklung und Bauen (Geschäftsbereich 4) getätigten über- und
außerordentlichen Ausgaben für den Zeitraum 01.09.2004 – 31.12.2004.
Auf
verschiedene Nachfragen von Mitgliedern wird eingegangen bzw. eine Beantwortung
wird als Anlage zum Protokoll gegeben.
Die Frage,
ob weiterhin eine regelmäßige Berichterstattung im Ausschuss gewünscht wird bzw. die Grenzen für die
jeweiligen Ausgaben höher gestellt werden, kann laut Herrn Dr. Seidel nicht im
Ausschuss entschieden werden, sondern sollte in den Fraktionen diskutiert
werden.
Der
Vorsitzende empfiehlt, dass die Mitteilungsvorlage auch in den Ausschuss für
Finanzen, Kulturausschuss und Ausschuss für Bildung und Sport zur Kenntnis
gegeben wird.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen nimmt zur Kenntnis:
Gemäß § 81 (1) GO bedürfen erhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung; im Übrigen sind sie
der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben.
In der
Anlage übergebe ich die im Verantwortungsbereich der Beigeordneten für
Stadtentwicklung und Bauen ( Geschäftsbereich 4) getätigten über- und
außerplanmäßigen Ausgaben für den Zeitraum 01.09.2004 – 31.12.2004.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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67 kB
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