12.04.2005 - 5.1 Kenntnisnahme zu über-und außerplanmäßigen Ausg...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß § 81 (1) GO bedürfen erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung; im Übrigen sind sie der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben.

 

In der Anlage übergebe ich die im Verantwortungsbereich der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen (Geschäftsbereich 4) getätigten über- und außerordentlichen Ausgaben für den Zeitraum 01.09.2004 – 31.12.2004.

Auf verschiedene Nachfragen von Mitgliedern wird eingegangen bzw. eine Beantwortung wird als Anlage zum Protokoll gegeben.

 

Die Frage, ob weiterhin eine regelmäßige Berichterstattung  im Ausschuss gewünscht wird bzw. die Grenzen für die jeweiligen Ausgaben höher gestellt werden, kann laut Herrn Dr. Seidel nicht im Ausschuss entschieden werden, sondern sollte in den Fraktionen diskutiert werden.

 

Der Vorsitzende empfiehlt, dass die Mitteilungsvorlage auch in den Ausschuss für Finanzen, Kulturausschuss und Ausschuss für Bildung und Sport zur Kenntnis gegeben wird.

 

 

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß § 81 (1) GO bedürfen erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung; im Übrigen sind sie der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben.

 

In der Anlage übergebe ich die im Verantwortungsbereich der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen ( Geschäftsbereich 4) getätigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für den Zeitraum 01.09.2004 – 31.12.2004.

 

 

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Anlagen zur Vorlage