10.05.2005 - 3.5 Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für d...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Herr Goetzmann geht auf Nachfrage nochmals (wie bereits eingangs in der Einführung angemerkt) kurz darauf ein, dass es Stellungnahmen der IHK, des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg und örtl. Kulturträger (namentlich Nikolaisaal) gegeben habe, woraus sich Anpassungen ergeben haben.

 

Bzgl. der Nachfrage zur Möglichkeit der hinterleuchteten Werbetafeln, z.B. auf der Promenade Hegelallee od. Stadtkanal erläutert Herr Goetzmann, dass hier sehr eingeschränkte Möglichkeiten bestehen (Verweis auf z.B. bereits bestehende Toiletten mit Werbeanlage). Hier gelten Feinregelungen bzw. wird es Feinsteuerungen geben, d.h. eine Unterfütterung der Einschränkungen in der Zulässigkeit.

 

Weiterhin geht Herr Goetzmann bzgl. der angewendeten Systematik auf den stadträumlichen Aspekt – Berücksichtigung der gestalterischen Ziele – ein. Mit der Werbesatzung soll keine Verkehrsplanung bzw. Nutzungsplanung erfolgen.

 

Im Anschluss erfolgt unter bereits erfolgter Zustimmung der 2 Änderungsanträge die Gesamtabstimmung zur Vorlage 05/SVV/0277:

 

 

Reduzieren

Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für den Teilbereich „Innenstadt“ wird   gemäß  § 81 Abs. 1 und 8  BbgBO  erlassen (s. Anlage 2).

 

2.      Die Werbesatzung vom 17.06.1996 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1996 wird aufgehoben, soweit sich deren Regelungen auf den Bereich nördlich der Havel bis zur Hegelallee und Kurfürstenstraße und westlich der Behlertstraße erstrecken (im Plan zur Anlage 2 blau abgegrenzt).   

 

+ folgende Änderungen in der Satzung:

Zur Werbesatzung der Landeshauptstadt, Teilbereich „Innenstadt“ sind im Satzungstext des § 6 Abs. 16d) die Worte ...“bis zu einer Fläche von 4/1 Bogen“, .... zu streichen.

 

Im § 6 im Absatz „Flächen von Hauptverkehrsstraßen“ ist der Buchstabe e) zu streichen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:         6

Nein-Stimmen:     0

Enthaltungen:      3

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage