10.05.2005 - 3.8 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss für den Beba...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Koppehele (Bereich Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein.

 

Durch den Ausschussvorsitzenden wird erinnert, dass die letzte Beteiligung bereits im Jahr 1996 erfolgt ist, deshalb beantragt Herr Dr. Seidel: der Beschlusspunkt 1 ist zu ergänzen, ... gebilligt, die Beteiligten werden auf die erneuten Beteiligungsverfahren hingewiesen.

Abstimmung: 8/0/0

 

Herr Putz verweist auf einen Fehler im Beschlusstext, unter 2. ist  fälschlicherweise Nr. 66 B statt 54 B geschrieben worden. Dies müsse korrigiert werden.

 

Rückfragen der Teilnehmer erfolgen zu folgenden Punkten:

-          Was ist mit der spitzen Ecke im SW in der Stellungnahme der SPSG gemeint? (Es handelt sich um eine kleine Fläche die Bestandteil eines größeren Grünzuges außerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans vom Volkspark zur Lenne`schen Feldflur führt)

-          Warum wurde die Nutzungsart der Flurstücke 75/1 und 75/2 geändert und warum wurde die StVV am Änderungsverfahren nicht beteiligt? (In Abwägung der privaten und öffentlichen Belange musste eine bauliche Nutzung auf dem Grundstück zugelassen werden. Die Änderung erfolgte mit einem einfachen Änderungsverfahren bei dem das BauGB keine Beteiligung der StVV vorsieht)

 

Herr Jäkel erklärt, dass er die Abwägung zur Stellungnahme des VGS als zu hart formuliert empfindet und er deshalb der Vorlage nicht zustimmen kann.

 

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ergänzter Beschlusstext

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.

Das Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr.54 B „Nördliche Eigenheimsiedlung an der Kirschallee“ wird gebilligt, die Beteiligten werden auf die erneuten Beteiligungsverfahren hingewiesen.

 

2. 

Der Bebauungsplan Nr.54 B „Nördliche Eigenheimsiedlung an der Kirschallee“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:             6

Nein-Stimmen:         2

Enthaltungen:          0

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Anlagen zur Vorlage