07.06.2005 - 3.2 Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 07.06.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die gemeinsame Einbringung der 3 folgenden Vorlagen erfolgt
durch Herrn Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung).
Die Orientierung sei auch hier die gleiche, wie bei den
bereits in vergangenen Ausschusssitzungen erläuterten Kriterien zur Erstellung
der Werbesatzungen.
Zugleich informiert Herr Goetzmann, dass die Vorlage
Werbesatzung, Teilbereich Innenstadt, durch den OU-Ausschuss zurück gestellt
worden sei bzgl. der Fragestellung, ob für Veranstaltungswerbung des Potsdam
Museums auch die Form von Fahnen an der Fassade möglich sei. Er macht darauf
aufmerksam, dass eine Regelung zu Gunsten eines spezifischen Werbeinhaltes
gesetzlich nicht mit dem Instrument der BauO möglich sei. Eine Differenzierung
sei jedoch durch eine weitere Ausnahmeregelung möglich. Herr Goetzmann erläutert
diese und verweist auch auf die als Dokumentation zusätzlich ausgereichte
Tischvorlage.
Er bittet die Teilnehmer, diese ergänzende Informationen mit in die Fraktionen zur Meinungsbildung zu nehmen, in Vorbereitung der abschließenden Behandlung der DS 05/SVV//0278 im OU-Ausschuss und Beschlussfassung in der STVV im August 05.
Im Anschluss werden die einzelnen Vorlagen diskutiert und
abgestimmt.
Zur DS 04/SVV/0419 erfolgen diverse Nachfragen der
Teilnehmer, auf welche durch Herrn Goetzmann erläuternd eingegangen werden.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für den Teilbereich „Nördliche Vorstädte - Bornstedt“ wird gemäß § 81 Abs. 1 und 8 BbgBO erlassen (s. Anlage 2).
2. Die Werbesatzung vom 17.06.1996 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1996 wird aufgehoben, soweit sich deren Regelungen auf den Bereich südlich des Weissen Sees und Jungfernsees sowie westlich des Tiefen Sees und der Havel sowie nördlich des Park Sanssouci und Hegelallee sowie östlich der Amundsenstraße erstrecken (im Plan zur Anlage 2 blau abgegrenzt).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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36 kB
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2
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58,5 kB
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3
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113 kB
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4
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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