07.06.2005 - 3.2 Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die gemeinsame Einbringung der 3 folgenden Vorlagen erfolgt durch Herrn Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung).

 

Die Orientierung sei auch hier die gleiche, wie bei den bereits in vergangenen Ausschusssitzungen erläuterten Kriterien zur Erstellung der Werbesatzungen.

 

Zugleich informiert Herr Goetzmann, dass die Vorlage Werbesatzung, Teilbereich Innenstadt, durch den OU-Ausschuss zurück gestellt worden sei bzgl. der Fragestellung, ob für Veranstaltungswerbung des Potsdam Museums auch die Form von Fahnen an der Fassade möglich sei. Er macht darauf aufmerksam, dass eine Regelung zu Gunsten eines spezifischen Werbeinhaltes gesetzlich nicht mit dem Instrument der BauO möglich sei. Eine Differenzierung sei jedoch durch eine weitere Ausnahmeregelung möglich. Herr Goetzmann erläutert diese und verweist auch auf die als Dokumentation zusätzlich ausgereichte Tischvorlage.

 

Er bittet die Teilnehmer, diese ergänzende Informationen mit in die Fraktionen zur Meinungsbildung zu nehmen, in Vorbereitung der abschließenden Behandlung der DS 05/SVV//0278 im OU-Ausschuss und Beschlussfassung in der STVV im August 05.

 

Im Anschluss werden die einzelnen Vorlagen diskutiert und abgestimmt.

 

Zur DS 04/SVV/0419 erfolgen diverse Nachfragen der Teilnehmer, auf welche durch Herrn Goetzmann erläuternd eingegangen werden.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für den Teilbereich „Nördliche Vorstädte - Bornstedt“ wird   gemäß  § 81 Abs. 1 und 8  BbgBO  erlassen (s. Anlage 2).

 

2.      Die Werbesatzung vom 17.06.1996 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1996 wird aufgehoben, soweit sich deren Regelungen auf den Bereich südlich des Weissen Sees und Jungfernsees sowie westlich des Tiefen Sees und der Havel sowie nördlich des Park Sanssouci und Hegelallee sowie  östlich der Amundsenstraße  erstrecken (im Plan zur Anlage 2 blau abgegrenzt).

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                    0

Enthaltungen:                       2

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Anlagen zur Vorlage