11.10.2005 - 3.2.2 Erhalt der Kleingärten im Bereich des B-Planes ...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 99 Horstweg – Ost (Drucksache 05/SVV/0415) zurückzustellen. Die Drucksache ist in Bezug auf die Planungsziele und damit in ihrer Grundintention so zu ändern, dass die vorhandenen Kleingartenanlagen der Sparten „Moosgarten“ und „Selbsthilfe“ in ihrer Gesamtfläche erhalten und als Dauerkleingartenanlagen festgesetzt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:               3

Nein-Stimmen:            5

Enthaltungen:           0