11.10.2005 - 3.4 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Einbringung der Vorlage erfolgt durch Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung).

 

Es erfolgt Verständigung zum erhaltenswerten bzw. nichterhaltenswerten Baumbestand; hierzu gab es intensive Gespräche mit der Denkmalpflege und der Unteren Naturschutzbehörde.

 

Nach weiteren kurzen Äußerungen der Teilnehmer stellt Herr Dr. Seidel dar, dass es vorteilhaft gewesen wäre, wenn die Dokumentation der TÖB-Beteiligung untersetzt worden wäre. Herr Goetzmann wendet ein, dass der heute vorgelegte B-Plan Entwurf sich wesentlich vom Zustand während der TÖB-Beteiligung unterscheidet. Die Dokumentation hätte deshalb eher zur Verwirrung als zum besseren Verständnis beigetragen.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 95 „Nördlich des Pfingstbergs/Vogelweide“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (s. Anlage 1 und 2) öffentlich auszulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:               5

Nein-Stimmen:            0

Enthaltungen:           3

 

 

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Anlagen zur Vorlage