11.10.2005 - 3.1 Wiedervorlage - Beschluss zur erneuten öffentli...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 11.10.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Durch den Ausschussvorsitzenden wird erinnert, dass diese
Vorlage bereits mehrfach diskutiert worden sei; als Tischvorlage ist das
Schreiben des RA Dr. Groth vom
6.10.05 ausgereicht worden.
Frau Dr. von Kuick-Frenz berichtet über die Kontakte mit der
Deutschen Unesco- Kommission in Bonn. Die Stellungnahme der Stiftung Preußische
Schlösser und Gärten, der Unteren Denkmalbehörde sowie ein Vermerk einer am
6.10.05 mit den Denkmalbehörden durchgeführten Erörterung sind den
Ausschussmitgliedern ausgereicht worden, ebenso in nicht öffentlicher Fassung
der beiderseits paraphierte Vertrag zur Sicherung der Planungsziele des
B-Planes und zur Sanierung der Villa Schöningen.
Aus verschiedenen Fraktionen ist der Vorschlag an die
Verwaltung herangetragen worden, den Bebauungsplan zu teilen.
Durch den Ausschussvorsitzenden wird aufmerksam gemacht,
dass Fragen zum städtebaulichen Vertrag im nicht öffentlichen Teil behandelt
werden müssten.
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) teilt mit,
dass er durch den Anwalt von Herrn Graalfs ermächtigt worden sei mitzuteilen,
dass bei Erörterungsbedarf zum städtebaulichen Vertrag das Einverständnis
vorliegt, dies im öffentlichen Teil (trotz Ausreichung in nicht öffentlicher
Form) zu diskutieren.
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) stellt
anhand von Folien die 4 alternativen Varianten, einschl. Folgen vor:
Option 1 – ungeteiltes Verfahren, Baurecht reduziert (wäre
abzulehnen)
Option 2 – geteiltes Verfahren, aktuell keine Entscheidung
Villa Schöningen (wä-
re abzulehnen)
Option 3 – geteiltes Verfahren, Baurechte reduziert
(Rechtsstreitrisiko einge-
schränkt)
Option 4 – geteiltes Verfahren, Baurechte gem. Entwurf (Rechtsstreitrisiko
einge-
schränkt)
Herr Graf Pachta nimmt das Rederecht wahr; er plädiert
dafür, dass gemeinsam versucht werden solle, einen positiven Ansatz zu finden.
Die vorgestellte Option 4 könnte einer Lösungsfindung dienen.
Herr Cornelius stellt folgenden Änderungsantrag und begründet diesen:
Dem
Hauptausschuss wird empfohlen, abweichend vom Beschlussvorschlag wie folgt zu
entscheiden:
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt wird entlang der nordwestlichen und südwestlichen Grenzen des Flurstücks 202 und der südwestlichen Grenze des Flurstücks 198 (jeweils Gemarkung Potsdam, Flur 2) und deren jeweiliger geradliniger Verlängerung bis zur Plangebietsgrenze geteilt.
- Der
dadurch entstehende (kleinere) Anteil des Geltungsbereichs, der die Villa
Schöningen, die angrenzenden Flurstücke 198 und 202 sowie die
flankierenden Straßenflächen der Berliner Straße und der Schwanenallee
umfasst, wird unter der Nr. 35-3 und dem Titel „Schwanenallee/Berliner
Straße“ fortgeführt.
Der verbleibende Teil des bisherigen Plangebietes behält die
Nr. 35-1 und den bisherigen Titel „Nördliche Berliner Vorstadt“.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, unter Beibehaltung der planerischen Inhalte
und Festsetzungen gemäß Anlage 1 und 2 Planzeichnung und Begründung des
Bebauungsplanentwurfs 35-1 anzupassen und entsprechende Dokumente für den
abgeteilten B-Plan 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ zu erstellen.
- Die
Bebauungsplanentwürfe Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“ und Nr. 35-3
„Schwanenallee/Berliner Straße“ sind gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2
BauGB (erneut) öffentliche auszulegen.
Frau Dr. von Kuick-Frenz berichtet aus einem Ortstermin,
welcher bereits im Jahr 1996 unter Teilnahme von Herrn Prof. Seiler sowie Herrn
Gehlen (SPSG), Herrn Gräfrath (Landesamt für Denkmalpflege Brandenburg), Herrn
Röhrbein (Stadtplanungsamt Potsdam), Herrn Limberg (Amt für Denkmalpflege
Potsdam), Herrn Graalfs (Bauherr) und den Herren Ferdinand und Gerth (Büro F +
G) stattgefunden habe. Hierzu ist festgehalten worden, dass nach längerer
Diskussion und Überprüfung der Sichtverbindungen Schloss Babelsberg/Villa
Schöningen sowie Schloss Glienicke/Villa Schöningen, übereinstimmend
festgestellt wurde, dass die im Bebauungsvorschlag des Stadtplanungsamts
vorgesehene Bebauung im Bereich der Schwanenallee nicht möglich sei, da eine
erhebliche Beeinträchtigung der Sichtbeziehung zwischen dem Schloss Glienicke
sowie der Villa Schöningen entstehen würde. Es erfolgte die einvernehmliche
Festlegung, dass das Stadtplanungsamt Potsdam gemeinsam mit Herrn Ferdinand
alternative Bebauungsmöglichkeiten im hinteren Grundstücksteil entwickelt.
Es erfolgt Verständigung, dass die Beschlussfassung in der
STVV 02. November 05 ausreichend sei, so dass weder eine Sondersitzung der STVV
noch die Beschlussfassung im Hauptausschuss notwendig wird. Von daher ist der
erste Satz des Änderungsantrages von Herrn Cornelius zu ändern in: Der STVV
wird empfohlen....
Herr Dr. Seidel informiert, dass die SPD-Fraktion dem
Änderungsantrag von Herrn Cornelius zustimmen wird; sie sich davon auch
erhofft, dass die Diskussion zur Villa Schöningen wieder auf eine sachlichere
Ebene zurückkehrt.
Es erfolgt die Abstimmung des Änderungsantrages von Herrn
Cornelius mit Zustimmung, dass damit der gesamte Beschlusstext eine Änderung
erfährt:
geänderter
Beschlusstext:
Die STVV
möge beschließen:
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt wird entlang der nordwestlichen und südwestlichen Grenzen des Flurstücks 202 und der südwestlichen Grenze des Flurstücks 198 (jeweils Gemarkung Potsdam, Flur 2) und deren jeweiliger geradliniger Verlängerung bis zur Plangebietsgrenze geteilt.
- Der dadurch entstehende
(kleinere) Anteil des Geltungsbereichs, der die Villa Schöningen, die
angrenzenden Flurstücke 198 und 202 sowie die flankierenden Straßenflächen
der Berliner Straße und der Schwanenallee umfasst, wird unter der Nr. 35-3
und dem Titel „Schwanenallee/Berliner Straße“ fortgeführt.
Der
verbleibende Teil des bisherigen Plangebietes behält die Nr. 35-1 und den
bisherigen Titel „Nördliche Berliner Vorstadt“.
- Die Verwaltung wird beauftragt,
unter Beibehaltung der planerischen Inhalte und Festsetzungen gemäß Anlage
1 und 2 Planzeichnung und Begründung des Bebauungsplanentwurfs 35-1
anzupassen und entsprechende Dokumente für den abgeteilten B-Plan 35-3
„Schwanenallee/Berliner Straße“ zu erstellen.
- Die Bebauungsplanentwürfe Nr.
35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“ und Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner
Straße“ sind gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (erneut) öffentliche
auszulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2,4 MB
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