11.10.2005 - 5.4 Sonstige Informationen - sh. Bitten aus der ver...

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Herr Kutzmutz informiert, dass er angesprochen worden sei und bittet die Verwaltung um Mitteilung zum Baustopp des „Einhornhauses“.

 

Die Verwaltung informiert zum Haus Bäckerstraße 8. Es wird gebeten, die Informationen in das Protokoll aufzunehmen:

 

Im Jahr 1999 gab es einen generellen Baustop für das Vorderhaus ausgesprochen von der Unteren Denkmalschutzbehörde (492). Das Dachgeschoss war aus der Baugenehmigung ausgenommen. Der Baustop für das DG ist weiterhin gültig und gerichtlicherseits für rechtmäßig befunden worden. Sicherungsmaßnahmen waren von diesem Baustop ausgenommen.

 

Zur Unterstützung des Sanierungsverfahrens ist die Eigentümergemeinschaft im Gespräch mit Frau Dr. von Kuick-Frenz am 08.05.2003 ermutigt worden, einen Förderantrag und einen Antrag auf Förderung kleinteiliger Maßnahmen zu stellen. Diese sollten sich auf den Hofbereich beziehen und die hier noch nicht begonnenen Maßnahmen. Die Formblätter dazu wurden der Eigentümergemeinschaft durch den Sanierungsträger Potsdam mehrmals übergeben und erläutert. Ein Antrag wurde bis heute nicht gestellt.

Eine Anmeldung vom 26.01.2001 bei der ILB zur Aufnahme in das Förderprogramm zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen musste die ILB mangels Antragsunterlagen zurückweisen.

Für die Heizungsmodernisierung einer Wohnung im Hofgebäude wurde eine Förderung in Höhe von 10.000,- DM aus dem seinerzeitigen Bezuschussungsprogramm für altengerechtes Wohnen gewährt.

 

Es liegt ein Urteil des VG aus 2004 vor, in dem gefordert wird (und der Antragsteller sich verpflichtet) einen Bauantrag zu stellen. Einen Bauantrag zur endgültigen Klärung der Maßnahmen im Dachgeschoss gibt es bis heute nicht. In der Zwischenzeit fanden diverse Gespräche und Auseinandersetzungen zur Lösung des Problems statt. Bis heute ohne Erfolg da die Vorstellungen des Eigentümers denkmalrechtlich nicht erlaubnisfähig sind.

Es fand ein Ortstermin statt, in diesem wurden Teilbereiche des Vorderhauses gesperrt da Gefährdungen für Leib und Leben vorhanden sind. ( Löcher im Fußboden direkt hinter einer aufschlagenden Tür )

 

Die Intention eines Notdaches wurde vom Eigentümer immer mit der Maßgabe betrieben, dass der alte Dachstuhl komplett abgerissen werden müsste. Dies wird als denkmalrechtlich nicht möglich angesehen und es wurde auf Vermittlung der Unteren Denkmalschutzbehörde ein Gutachter eingeschaltet der einen Lösungsvorschlag mit Erhalt des bestehenden Dachstuhls erarbeitet hat. Die Denkmalpflege hat dazu Kostenangebote eingeholt und das Gutachten bezahlt.

 

Auf dieser Grundlage hat der Bereich Untere Denkmalschutzbehörde in der ersten Septemberwoche mit dem Statiker und Planer des Bauherren eine Kompromisslösung für den Dachstuhl besprochen Danach soll der Dachstuhl konstruktiv und substanziell instandgesetzt werden. Die Dachhaut soll  (aber weiterhin)  aus Kostengründen als Übergangslösung bituminös ausgebildet werden. Die äußere authentische Dachform (Dachneigung, Trauf- und Firsthöhe ) bleibt nach der Planung unverändert bestehen. Der erforderliche Bauantrag liegt im Bereich Bauaufsicht seit dem 30.09.2005.

 

Die Gesamtkosten für die vereinbarten Maßnahmen am Dachstuhl belaufen sich laut Planer auf 29.957,- €. Beantragt hat die Bauherrengemeinschaft bei der Denkmalpflege eine Bezuschussung über 60%;  das sind 17.974,- €. Die oberste Bezuschussungsgrenze der Mittel des Bereiches Untere Denkmalschutzbehörde ist mit  10.000,-€  festgelegt.

Daher wurde eine ergänzende Bezuschussung über kleinteilige Maßnahmen des Programms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ bis zur Höchstgrenze von 7.500,- € angeboten. Dazu liegt aber kein Förderantrag vor.

 

Im letzten Gespräch, welches ein Mitarbeiter des Sanierungsträgers am 05.10.2005 mit der Vertreterin des Eigentümers geführt hat, verlangte diese aber eine Förderung von 100%, weil keinerlei Eigenmittel vorhanden sind.

 

Eine Förderung ohne Eigenanteil des Eigentümers ist jedoch nach den Förderrichtlinien nicht möglich.

(gez. Lehmann, FB Stadterneuerung und Denkmalschutz)

 

 

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