11.10.2005 - 5.4 Sonstige Informationen - sh. Bitten aus der ver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 11.10.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr Kutzmutz informiert, dass er angesprochen worden sei
und bittet die Verwaltung um Mitteilung zum Baustopp des „Einhornhauses“.
Die Verwaltung informiert zum Haus
Bäckerstraße 8. Es wird gebeten, die
Informationen in das Protokoll aufzunehmen:
Im Jahr 1999 gab es einen generellen Baustop für das Vorderhaus ausgesprochen von der Unteren Denkmalschutzbehörde (492). Das Dachgeschoss war aus der Baugenehmigung ausgenommen. Der Baustop für das DG ist weiterhin gültig und gerichtlicherseits für rechtmäßig befunden worden. Sicherungsmaßnahmen waren von diesem Baustop ausgenommen.
Zur Unterstützung des Sanierungsverfahrens ist die
Eigentümergemeinschaft im Gespräch mit Frau Dr. von Kuick-Frenz am 08.05.2003
ermutigt worden, einen Förderantrag und einen Antrag auf Förderung
kleinteiliger Maßnahmen zu stellen. Diese sollten sich auf den Hofbereich
beziehen und die hier noch nicht begonnenen Maßnahmen. Die Formblätter dazu
wurden der Eigentümergemeinschaft durch den Sanierungsträger Potsdam mehrmals
übergeben und erläutert. Ein Antrag wurde bis heute nicht gestellt.
Eine Anmeldung vom 26.01.2001 bei der ILB zur Aufnahme in
das Förderprogramm zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen
musste die ILB mangels Antragsunterlagen zurückweisen.
Für die Heizungsmodernisierung einer Wohnung im Hofgebäude
wurde eine Förderung in Höhe von 10.000,- DM aus dem seinerzeitigen
Bezuschussungsprogramm für altengerechtes Wohnen gewährt.
Es liegt ein Urteil des VG aus 2004 vor, in dem gefordert
wird (und der Antragsteller sich verpflichtet) einen Bauantrag zu stellen.
Einen Bauantrag zur endgültigen Klärung der Maßnahmen im Dachgeschoss gibt es
bis heute nicht. In der Zwischenzeit fanden diverse Gespräche und
Auseinandersetzungen zur Lösung des Problems statt. Bis heute ohne Erfolg da
die Vorstellungen des Eigentümers denkmalrechtlich nicht erlaubnisfähig sind.
Es fand ein Ortstermin statt, in diesem wurden Teilbereiche
des Vorderhauses gesperrt da Gefährdungen für Leib und Leben vorhanden sind. (
Löcher im Fußboden direkt hinter einer aufschlagenden Tür )
Die Intention eines Notdaches wurde vom Eigentümer immer mit
der Maßgabe betrieben, dass der alte Dachstuhl komplett abgerissen werden
müsste. Dies wird als denkmalrechtlich nicht möglich angesehen und es wurde auf
Vermittlung der Unteren Denkmalschutzbehörde ein Gutachter eingeschaltet der
einen Lösungsvorschlag mit Erhalt des bestehenden Dachstuhls erarbeitet hat.
Die Denkmalpflege hat dazu Kostenangebote eingeholt und das Gutachten bezahlt.
Auf dieser Grundlage hat der Bereich Untere
Denkmalschutzbehörde in der ersten Septemberwoche mit dem Statiker und Planer
des Bauherren eine Kompromisslösung für den Dachstuhl besprochen Danach soll
der Dachstuhl konstruktiv und substanziell instandgesetzt werden. Die Dachhaut
soll (aber weiterhin) aus Kostengründen als Übergangslösung
bituminös ausgebildet werden. Die äußere authentische Dachform (Dachneigung,
Trauf- und Firsthöhe ) bleibt nach der Planung unverändert bestehen. Der
erforderliche Bauantrag liegt im Bereich Bauaufsicht seit dem 30.09.2005.
Die Gesamtkosten für die vereinbarten Maßnahmen am Dachstuhl
belaufen sich laut Planer auf 29.957,- €. Beantragt hat die
Bauherrengemeinschaft bei der Denkmalpflege eine Bezuschussung über 60%; das sind 17.974,- €. Die oberste
Bezuschussungsgrenze der Mittel des Bereiches Untere Denkmalschutzbehörde ist
mit 10.000,-€ festgelegt.
Daher wurde eine ergänzende Bezuschussung über kleinteilige
Maßnahmen des Programms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ bis zur Höchstgrenze
von 7.500,- € angeboten. Dazu liegt aber kein Förderantrag vor.
Im letzten Gespräch, welches ein Mitarbeiter des
Sanierungsträgers am 05.10.2005 mit der Vertreterin des Eigentümers geführt
hat, verlangte diese aber eine Förderung von 100%, weil keinerlei Eigenmittel
vorhanden sind.
Eine Förderung ohne Eigenanteil des Eigentümers ist jedoch
nach den Förderrichtlinien nicht möglich.
(gez. Lehmann, FB Stadterneuerung und Denkmalschutz)