08.11.2005 - 5.2 Information zur geänderten Planung für die Neub...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 08.11.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Goetzmann erinnert an die
bereits 2malige Information im SB-Ausschuss zur bisherigen Planung des
Vorhabens Neubebauung Bereich Ufergaststätte.
Es hat intensive Versuche
seitens der TLG gegeben, dieses Konzept mit entsprechenden Nutzern zu füllen.
Das Konzept konnte jedoch in dieser Form insgesamt nicht realisiert werden, so
dass die TLG mit Änderungen auf die Verwaltung zugekommen ist.
Herr Goetzmann stellt diese
anhand von Folien vor, u.a.
-
Entfallen des Altbaus;
mündet in Verlängerung des Neubaus
-
funktionale Verknüpfung
der unterschiedlichen Bereiche müssen erschlossen werden; Einrichtung einer
zentralen Foyeranlage für das gesamte Nutzungskonzept
-
verglaster
Verbindungskörper – statt vorher offener Laubengang (bedachte Konstruktion).
Herr Jäkel erkundigt, ob in
diesem Konzept ein Geschäft für die Nahversorgung enthalten sei; zur
städtebaulichen Konfiguration könne er sich heute noch nicht äußern.
Herr Dr.Seidel zeigt sich
enttäuscht, dass jetzt der Altbau als wichtiger Vermittler des Maßstabs der
ursprünglichen Bebauung im Uferbereich verloren gehen soll. Er verweist darauf,
dass mit der vorgesehenen Nutzungsänderung an dem auch touristisch wichtigen
Standort eine in sich eher geschlossene Einrichtung entsteht. Er zieht nicht in
Zweifel, dass von der TLG nicht alles versucht worden wäre, das ursprüngliche
Konzept umzusetzen, sieht sich aber außer Stande, das Projekt in der
vorgestellten Form vorbehaltlos zu unterstützen.
Frau Holtfoth (TLG) erläutert,
dass die Wohnungsvermietung kein Problem darstelle; es bzgl. der Nachhaltigkeit
von Gewerbeflächen jedoch Probleme gäbe. Geplant seien jetzt die Einrichtung
Betreutes Wohnen (65) und Pflegeplätze (36).
Mit dem Betreiber sind
Verhandlungen geführt worden; das Objekt soll ein offenes Haus werden; auch die
Gastronomie offen nutzbar – insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Lage an
der Neustädter Havelbucht.
Auf Nachfrage erklärt Herr
Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung), dass die Genehmigung nach § 34
BauGB erteilt werden müsste. Um dies zu verhindern wäre die Sicherung der
Bauleitplanung notwendig; dafür wäre ein B-Plan aufzustellen, dessen Ziele
gegen die jetzt vorgesehen Bebauung/Nutzung sprechen müssten. Er verweist
zugleich darauf, dass eine Planung ohne Abstimmung mit dem Eigentümer
vermutlich eine Planung ohne Umsetzung bliebe.
Frau Bankwitz erinnert an die
Information und bereits getroffene Entscheidung (Stellungnahme zur
Bauvoranfrage) im Bauausschuss vor ca. 1 Jahr.