08.11.2005 - 3.4 Bebauungsplan Nr. 19 "Gewerbe- und Marktzentrum...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Behandlung der Vorlagen 05/SVV/0858, 0859 und 0860 erfolgt zusammen.

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) erläutert den Zusammenhang der 3 Vorlagen mit dem Projekt Friedrichspark und bringt die Vorlagen ein. Im Gegensatz zu den bisherigen Planungen der einzelnen Gemeinden Marquardt, Satzkorn und Uetz-Paaren liegt der Schwerpunkt der beabsichtigten Nutzungen nicht mehr bei Gewerbe- und Einzelhandel, sondern bei freizeit- und dienstleistungsorientierten Nutzungen. Die Festsetzungen der Bebauungspläne werden ergänzt durch die abgeschlossenen städtebaulichen Verträge, die Verkaufsflächen- und Warensortimentsbegrenzungen enthalten. Ziel dieser Vorlagen sei den Maßgaben aus dem Widerspruchsverfahren beizutreten.

 

Im Rahmen der Diskussion werden u.a. folgende Themen angesprochen, auf welche durch die Verwaltung eingegangen wird:

-          Wettbewerbssituation Einzelhandelsflächen

-          Flächendarstellung

-          Flora-Fauna-Habitate (Eingriffsgutachten kann eingesehen werden; keine Beeinträchtigung)

-          Interpretation einzelner Paragraphen des städtebaulichen Vertrages

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Den Maßgaben, die das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr am 24.09.2004 im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 19 „Gewerbe- und Marktzentrum Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark Teilbereich A Marquardt“ erteilt hat, wird durch die in der Anlage aufgeführten Änderungen der Planzeichnung, der textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie durch Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der zeitnahen Wiedererrichtung des Bahnhofes Satzkorn und seine Finanzierung sowie zur Durchführung von Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes (§ 11 BauGB)  beigetreten (siehe Anlage).

 

  1. Die Erfüllung der Auflage aus dem Widerspruchsbescheid des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 24.09.2004 wird zur Kenntnis genommen (siehe Anlage).

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:               8

Nein-Stimmen:            0

Enthaltungen:           1

 

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Anlagen zur Vorlage