08.11.2005 - 3.7 Auslegungsbeschluss zur 3. (förmlichen) Änderun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Einbringung der Vorlage erfolgt durch Herrn Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung). Bzgl. der Nachfrage bzw. den Verweis von Herrn Kümmel auf die Diskussion zu den Konflikten Masterplan mit den Studio Babelsberg teilt Herr Goetzmann mit, dass die Konflikte ausgeräumt werden konnten. Die Situation sei aufgrund der Diskussion mit den Beteiligten maßgeblich entspannt. Es hat weitere Gespräche zwischen den Studio Babelsberg und der Filmpark GmbH gegeben. Die jetzt vorgegebene planerische Situation hält ein hohes Maß an Flexibilität offen (überlappende Funktionszuweisungen). Auf weitere kurze Rückfragen bzgl. der Erschließung geht Herr Goetzmann ein.

 

 

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Beschlusstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.  Die 3. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“ Teilbereich Filmpark ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlagen 1 und 2)

 

2.  Die 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Medienstadt Babelsberg“ ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage 3)

 

3.  Dem städtebaulichen Vertrag zur 3.(förmlichen) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“ , Teilbereich Filmpark wird zugestimmt (s. Anlage 4)

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:               9

Nein-Stimmen:            0

Enthaltungen:           0

 

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Anlagen zur Vorlage