27.11.2001 - 4.9 Vergabe der Ausschreibungs- und Betreuungsleist...

Beschluss:
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Inhalt der Mitteilung:

 

Die Stadtverwaltung Potsdam vergibt bereits in erheblichem Umfang extern Ausschreibungs- und Betreuungsleistungen. Eine darüber hinausgehende externe Vergabe derartiger Leistungen wird zur Vermeidung von Nachteilen für die Stadt Potsdam nicht für sinnvoll erachtet und nicht angestrebt.     

 

Der Prüfauftrag ist auf eine erhöhte Investitionstätigkeit ausgerichtet, so dass der Geschäftsbereich IV hiervon im Wesentlichen betroffen ist. Für die einzelnen Fachbereiche des Geschäftsbereiches IV hat die Überprüfung und externe Vergabe von Ausschreibungs- und Betreuungsleistungen im Einzelnen folgendes ergeben:  Fachbereich Gebäude- und Liegenschaftsmanagement/Hochbau  Der Bereich Gebäude des Fachbereiches Gebäude und Liegenschaften nimmt stellvertretend für den Oberbürgermeister und für die jeweiligen Fachbereiche die sogenannte Bauherrenfunktion war. In der Wahrnehmung dieser Funktion ist der Bereich als Projektsteuerer tätig.  Das heißt, dass die durch den Bauherren zu koordinierenden Vergaben im Bereich der Planungsleistungen sowie Vergaben im Bereich der Bauleistungen gesteuert werden.  Durch beauftragte Ingenieur- und Architekturbüros werden die Leistungsphasen Vorentwurfsplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Bauüberwachung in ihren wesentlichenn Bestandteilen erbracht. Die Bauherrenfunktion bedeutet dann im Einzelfall die Regelung der Vergabemodalitäten, sprich die Aushandlung eines Architekten- oder Ingenieurvertrages, die Überwachung und Kontrolle bei der Leistungserbringung und die Abnahme dieser Leistungen.  In Bezug auf Baumaßnahmen bedeutet die Bauherrenfunktion, die Mitwirkung bei den o.g. Leistungsphasen der beauftragten Architekten und Ingenieure. Die Erstellung einer Aufgabenübersicht, die Mitwirkung bei der Bauabnahme, die Koordinierung der am Bau Beteiligten sowie die notwendigen Abstimmungsprozesse innerhalb der Stadtverwaltung. Insbesondere sind hier die beteiligten Ämter beim bauaufsichtlichen Verfahren zu nennen sowie die zu beteiligten Nutzerämter und Bereiche.

 

 

Da nahezu alle Leistungsphasen der HOAI bereits im jetzigen Stadium an freie Büros vergeben werden, können aus diesem Gesichtspunkt heraus keine weiteren Leistungen an freiberuflich Tätige vergeben werden. Es sei denn, dass selbst die Bauherrenaufgaben, d.h. die Projektsteuerungsleistungen auch n och vergeben werden würden. Dies ist aber nicht sinnvoll und in der Bundesrepublik keine eingeführte Praxis, da dann sämtliche Mitwirkungsmöglichkeiten sowie Kontrollpflichten nicht mehr wahrgenommen werden könnten. Darüber hinaus würden hierdurch Kosten entstehen, die im Vergleich zu den Personalkosten wesentlich höher liegen.

 

Durch ein geordnetes Vergabe - und Betreuungsverfahren wird die Einhaltung gleicher Standards garantiert. Dies ist umso wichtiger, als durch immer wieder neu vorzunehmende Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für Architekten- und Ingenieurleistungen (VOF) die Büros bei den unterschiedlichen Bauaufgaben wechseln. Durch ein einheitliches Controlling wird Qualität-, Kosten- und Terminsicherung erst möglich.

 

Ziel muss es daher sein, die Erfüllung der Bauherrenfunktion durch die Verwaltung in einem ständigen Prozess der Qualitätskontrolle zu optimieren. Darüber hinaus sollte überlegt werden, ob nicht bei kleineren Baumaßnahmen auch die wesentlichen Grundleistungen durch eigenes Personal kostengünstiger erbracht werden können. Allerdings ist hierfür  die Ausstattung mit geeigneter Hard- und Software die Voraussetzung.

 

b) Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen

 

Die vorgenannte Darstellung und Praxis zur Vergabe der Ausschreibungs- und Betreuungs-leistungen trifft gleichermaßen auch auf Tiefbaumaßnahmen bzw. auf Maßnahmen im Garten- und Landschaftsbau des Fachbereichs Grün -und Verkehrsflächen zu.

 

c) Fachbereich Stadtentwicklung und Bauordnung

 

Für diesen Fachbereich ist festzustellen, dass dort nur folgende Vergaben anfallen:   

 

·       dringende Maßnahmen im Rahmen der Ersatzvornahme bei bauaufsichtlichen Maßnahmen

 

Bei diesen dringenden Maßnahmen (im Rahmen der Gefahrenabwehr) erfolgt aufgrund der Dringlichkeit keine Ausschreibung, sondern eine freihändige Vergabe.

 

·       Aufträge an Prüfingenieure auf Rechnung Dritter

 

Auch hierfür erfolgt keine Ausschreibung. Die Beauftragung erfolgt auf Kosten des Bauherrn durch den Bereich Bauordnung auf der Grundlage der bautechnischen Prüfverordnung des Landes Brandenburg an entsprechend zugelassene Prüfingenieure und ist demzufolge rein formaler Natur. Der jeweilige Bauherr hat hierbei ein Vorschlagsrecht.

 

·       Aufträge an Planungsbüros im Bereich der städtebaulichen Planung

 

Hierfür ist auf Grund der Bindung an die HOAI ein Kostenwettbewerb in der Form  der klassischen Ausschreibung ausgeschlossen, es findet allerdings ein (qualitativer) Leistungswettbewerb durch Bekanntmachung der Vergabeabsicht statt. Die Vergabe solcher Aufträge ist aber von der (geringen) Komplexität her nicht geeignet für eine Zwischeneinschaltung weiterer Externer, es wäre ausgesprochen unwirtschaftlich, die Überlegungen zur Aufgabenstellung etc. zunächst an einen externen Betreuer zu vermitteln, damit dieser dann die Auftragsvergabe vorbereitet. Mit ähnlichem Aufwand und wesentlich größerer Verlässlichkeit des Prozesses ist diese Betreuung intern zu gewährleisten.

 

d) Fachbereich Stadterneuerung  und Denkmalpflege

 

Hinsichtlich des Fachbereiches Stadterneuerung und Denkmalpflege ist festzustellen, dass sich die dort zu vergebenen Leistungen weitgehend auf städtebauliche Gesamtmaßnahmen konzentrieren, die ohnehin über Treuhänder/Beauftragte (insbesondere Sanierungsträger und Entwicklungsträger) abgewickelt werden. Zur Leistung dieser externen Partner zählen regelmäßig auch die Vergabe von Leistungen und Bauleistungen.

 

 

Fazit

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass bereits in sehr hohem Maße Ausschreibungs- und Betreuungsleistungen an Dritte vergeben werden, so dass eine erhöhte Investitionstätigkeit durch Verkürzung verwaltungsinterner Abläufe nicht zu erwarten ist.

 

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Stadtverwaltung Potsdam ihre Mitwirkungsmöglichkeiten  und Kontrollpflichten gerade im Hinblick auf die "Vergabe öffentlicher Mittel" insbesondere zur Erfüllung von Nebenbestimmungen aus Fördermittelbescheiden unbedingt in dem bestehenden Mindestumfang selbst wahrnehmen muss. Ebenso hat die Stadtverwaltung im Zusammenhang mit der Korruptionsprävention für den Auftrags- und Vergabebereich durch besondere Maßnahmen (wie z.B. Funktionstrennung zwischen Planung und Objektüberwachung  oder durchgängige Aufrechterhaltung eines Vier-Augen-Prinzips usw.) sicherzustellen, dass Unregelmäßigkeiten unbedingt vermieden werden und demzufolge erhebliche Kontrollpflichten wahrgenommen werden. 

 

Eine weitergehende Vergabe von Ausschreibungs- und Betreuungsleistungen über den bestehenden Umfang hinaus wird daher zur Vermeidung von Nachteilen seitens der Stadtverwaltung nicht  für sinnvoll erachtet und nicht angestrebt. 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

zur Kenntnis genommen