27.11.2001 - 4.3 Investition zur baurechtlichen Duldung der Besp...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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 Der Wunsch auf Einbringung besteht nicht.   

 Frau Hüneke teilt mit, dass diese Vorlage auch schon im FWL-Ausschuss diskutiert wurde und hier nur zur Kenntnis zu nehmen ist. Frau Hüneke macht ihr Interesse am Fortgang des Projektes Schiffbauergasse deutlich und informiert über einen Antrag zur diesem Thematik, welchen sie in der STVV am 5.12.2001 einbringen wird. Sie bittet, diese Mitteilungsvorlage im Zusammenhang mit diesem Antrag, als auch mit der Entscheidung zum Theater zu sehen.

 Bzgl. der notwendigen einzusetzenden Mittel in Höhe von 1 Mio DM, wird durch Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert, dass die Finanzierung ggf. aus Hauptstadtmitteln erfolgen wird (dies müsse jedoch noch mit dem MSWV diskutiert werden).  Herr Dr. Seidel drückt die Erwartung aus, dass bis zum Beschluss des Haushaltes 2002 die angesprochenen Mittel in Höhe von 1 Mio DM nachvollziehbar in den Haushaltsplan eingestellt sind.  Herr Schmidt-Roßleben (Beauftragter Schiffbauergasse) verweist auf ein notwendiges Umschichten von Mitteln. Die Maßnahmen beinhalten hauptsächlich brandschutz- und sicherheitstechnische Vorrichtungen, ansonsten wäre als Konsequenz ein Schließen des Objektes notwendig.        

           

 

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Beschlusstext/Mitteilung:

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt das vorliegende Projektentwicklungsgutachten samt bauplanerischer Machbarkeitsstudie in 3 Varianten zum Integrierten Kulturstandort Schiffbauergasse, II. Projektabschnitt – ‚Zentrum für Kunst und Soziokultur' zur Kenntnis (siehe Anlagen 1, 2). In Abwägung der Vor- und Nachteile sowie der kultur- und finanzpolitischen Risiken sollen diese Unterlagen als Diskussions- und Entscheidungshilfe für die weitere Entwicklung des Integrierten Kulturstandorts Schiffbauergasse dienen.  In einem ersten absichernden Schritt wird die Verwaltung folgende Maßnahmen ergreifen: Zur "Erlangung der baurechtlichen Genehmigung der Inbenutzungnahme vor Schlussbesichtigung" der Objekte Waschhaus und Maschinenhalle wird, zusätzlich zu den bisher aus Bundesmitteln geförderten Planungs- und Sofortmaßnahmen, ein Betrag von 1,0 Mio. DM benötigt. Damit kann "Gefahr im Verzug" für die Nutzer und Besucher abgewendet und der Spielbetrieb weiter geduldet werden. Eine Sicherung unter Berücksichtigung bauphysikalischer Voraussetzungen zur Erlangung von Betriebs- und Gewerbegenehmigung würde weitere erhebliche Investitionen verlangen. Dieser Betrag soll mit dem Vermögenshaushalt 2002 durch Umschichtung gesichert werden.          

 

 

Die Anlagen 1 und 2 zu dieser Vorlage (betriebswirtschaftliches Gutachten und bauplanerische Machbarkeitsstudie) wurden bereits ausgereicht.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

zur Kenntnis genommen