27.11.2001 - 4.3 Investition zur baurechtlichen Duldung der Besp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 27.11.2001
- Status:
- öffentlich (Protokoll bestätigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Der Wunsch auf Einbringung besteht
nicht.
Frau Hüneke teilt mit, dass diese
Vorlage auch schon im FWL-Ausschuss diskutiert wurde und hier nur zur Kenntnis
zu nehmen ist. Frau Hüneke macht ihr Interesse am Fortgang des Projektes
Schiffbauergasse deutlich und informiert über einen Antrag zur diesem Thematik,
welchen sie in der STVV am 5.12.2001 einbringen wird. Sie bittet, diese
Mitteilungsvorlage im Zusammenhang mit diesem Antrag, als auch mit der
Entscheidung zum Theater zu sehen.
Bzgl. der notwendigen einzusetzenden
Mittel in Höhe von 1 Mio DM, wird durch Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert,
dass die Finanzierung ggf. aus Hauptstadtmitteln erfolgen wird (dies müsse
jedoch noch mit dem MSWV diskutiert werden). Herr Dr. Seidel drückt die Erwartung aus, dass bis zum
Beschluss des Haushaltes 2002 die angesprochenen Mittel in Höhe von 1 Mio DM
nachvollziehbar in den Haushaltsplan eingestellt sind. Herr Schmidt-Roßleben (Beauftragter
Schiffbauergasse) verweist auf ein notwendiges Umschichten von Mitteln. Die
Maßnahmen beinhalten hauptsächlich brandschutz- und sicherheitstechnische
Vorrichtungen, ansonsten wäre als Konsequenz ein Schließen des Objektes
notwendig.
Beschlusstext/Mitteilung:
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt das vorliegende Projektentwicklungsgutachten
samt bauplanerischer Machbarkeitsstudie in 3 Varianten zum Integrierten
Kulturstandort Schiffbauergasse, II. Projektabschnitt – ‚Zentrum für Kunst und
Soziokultur' zur Kenntnis (siehe Anlagen 1, 2). In Abwägung der Vor- und
Nachteile sowie der kultur- und finanzpolitischen Risiken sollen diese
Unterlagen als Diskussions- und Entscheidungshilfe für die weitere Entwicklung
des Integrierten Kulturstandorts Schiffbauergasse dienen. In einem ersten absichernden Schritt
wird die Verwaltung folgende Maßnahmen ergreifen: Zur "Erlangung der
baurechtlichen Genehmigung der Inbenutzungnahme vor Schlussbesichtigung"
der Objekte Waschhaus und Maschinenhalle wird, zusätzlich zu den bisher aus
Bundesmitteln geförderten Planungs- und Sofortmaßnahmen, ein Betrag von 1,0
Mio. DM benötigt. Damit kann "Gefahr im Verzug" für die Nutzer und
Besucher abgewendet und der Spielbetrieb weiter geduldet werden. Eine Sicherung
unter Berücksichtigung bauphysikalischer Voraussetzungen zur Erlangung von
Betriebs- und Gewerbegenehmigung würde weitere erhebliche Investitionen
verlangen. Dieser Betrag soll mit dem Vermögenshaushalt 2002 durch Umschichtung
gesichert werden.
Die Anlagen
1 und 2 zu dieser Vorlage (betriebswirtschaftliches Gutachten und
bauplanerische Machbarkeitsstudie) wurden bereits ausgereicht.