13.09.2005 - 1.2 Anträge und Feststellungen zum Ausschluss der Ö...

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Für die Behandlung von Eingaben, die auf der Tagesordnung des öffentlichen Teiles stehen, besteht keine Notwendigkeit, die Öffentlichkeit auszuschließen.

Die Mitglieder beschließen einstimmig den Ausschluss der Öffentlichkeit zu

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