19. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
Für die Behandlung von Eingaben, die auf der Tagesordnung des öffentlichen Teiles stehen, besteht keine Notwendigkeit, die Öffentlichkeit auszuschließen.
Die Mitglieder beschließen einstimmig den Ausschluss der Öffentlichkeit zu
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