13.12.2005 - 2.1 Stellungnahme der Verwaltung

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Zur Beratung liegt den Ausschussmitgliedern eine ausführliche  Stellungnahme der Verwaltung  vor.

 

Zu 1.

Der Antrag der Fraktion Grüne/B 90 ist in den Fachausschüssen diskutiert worden. Im Ergebnis soll nicht die Anordnung einer Einbahnstraßenregelung, sondern allgemein Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr geprüft werden. Dieser Prüfauftrag ist in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2005 beschlossen worden.

 

Zu 2.

Zur Speicherstadt Leipziger Straße gibt die Verwaltung folgenden Sachstand:

 

Am 01.10.2003 hat die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss zur Leitentscheidung zur Entwicklung der Speicherstadt gefasst. Darin sind die Grundsätze für die Entwicklung der Speicherstadt aus dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 36 „ Speicherstadt/Leipziger Straße“ (aus dem Jahr 1993) bestätigt worden. Die Speicherstadt mit ihrer exponierten Lage an der Havel und am Fuß des Brauhausberges sowie ihren historischen Speichern ist geradezu für Sondernutzungen prädestiniert, die für Potsdam nur auf diesen Standort bezogen möglich sind und ein einmaliges Standortimage gewährleisten. Dieser Standort soll als Ganzes entwickelt werden, wobei die Einbindung des Landschafts- und Wasserbezugs zu berücksichtigen ist.

Zur Entwicklung dieses herausragenden Standortes z.B. für Dienstleistungsnutzungen ist ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Die Verwaltung strebt die Entwicklung dieses Standorts in Gänze an. Einer Entwicklung von einzelnen Flächen vorab wird nach gegenwärtigem Kenntnisstand keine Chance eingeräumt, zumal für die Schaffung von Baurechten die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens – möglichst für die gesamte Speicherstadt - erforderlich wäre. Für die Speicherstadt gibt es noch keine Konzeption, die solch einem Verfahren zugrundegelegt werden könnte.

 

 

Die Mitglieder sind der Ansicht, dass hier die Verwaltung ausführlich Stellung genommen hat.

 

Der Eingabeverfasser erhält eine abschließende Antwort sowie den Beschluss und die Stellungnahme der Verwaltung.

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