13.12.2005 - 2.1 Stellungnahme der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Datum:
- Di., 13.12.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Zur
Beratung liegt den Ausschussmitgliedern eine ausführliche Stellungnahme der Verwaltung vor.
Zu 1.
Der Antrag
der Fraktion Grüne/B 90 ist in den Fachausschüssen diskutiert worden. Im
Ergebnis soll nicht die Anordnung einer Einbahnstraßenregelung, sondern
allgemein Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr
geprüft werden. Dieser Prüfauftrag ist in der Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2005 beschlossen worden.
Zu 2.
Zur
Speicherstadt Leipziger Straße gibt die Verwaltung folgenden Sachstand:
Am 01.10.2003 hat die
Stadtverordnetenversammlung den Beschluss zur Leitentscheidung zur Entwicklung
der Speicherstadt gefasst. Darin sind die Grundsätze für die Entwicklung der
Speicherstadt aus dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 36 „
Speicherstadt/Leipziger Straße“ (aus dem Jahr 1993) bestätigt worden. Die
Speicherstadt mit ihrer exponierten Lage an der Havel und am Fuß des
Brauhausberges sowie ihren historischen Speichern ist geradezu für
Sondernutzungen prädestiniert, die für Potsdam nur auf diesen Standort bezogen
möglich sind und ein einmaliges Standortimage gewährleisten. Dieser Standort
soll als Ganzes entwickelt werden, wobei die Einbindung des Landschafts- und
Wasserbezugs zu berücksichtigen ist.
Zur Entwicklung dieses herausragenden Standortes
z.B. für Dienstleistungsnutzungen ist ein Bebauungsplanverfahren erforderlich.
Die Verwaltung strebt die Entwicklung dieses Standorts in Gänze an. Einer
Entwicklung von einzelnen Flächen vorab wird nach gegenwärtigem Kenntnisstand
keine Chance eingeräumt, zumal für die Schaffung von Baurechten die
Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens – möglichst für die gesamte
Speicherstadt - erforderlich wäre. Für die Speicherstadt gibt es noch keine
Konzeption, die solch einem Verfahren zugrundegelegt werden könnte.
Die
Mitglieder sind der Ansicht, dass hier die Verwaltung ausführlich Stellung
genommen hat.
Der
Eingabeverfasser erhält eine abschließende Antwort sowie den Beschluss und die
Stellungnahme der Verwaltung.