20.09.2005 - 3.10 Bildung des Unternehmensverbundes im Bereich Ba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.10
- Zusätze:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 20.09.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Ausschussvorsitzende begrüßt den Beigeordneten Zentrale
Steuerung und Service, Herrn Burghard Exner.
Herr Exner bringt die Vorlage ein.
Rückfragen erfolgen zur Namensgebung der Gesellschaft und zu
den Synergieeffekten, auf welche durch Herrn Exner und Herrn Müller-Zinsius
eingegangen werden.
Herr Kutzmutz informiert, dass es einen Änderungsantrag
seiner Fraktion zum Gesellschaftsvertrag geben wird. Herr Exner bittet ihm
diesen umgehend für die Berücksichtigung/Behandlung im morgigen Finanzausschuss
und im Hauptausschuss zuzuleiten.
Der Ausschussvorsitzende hält aufgrund der dezentralen
Funktionen die Umsetzung/Durchführung, dort wo Besonderheiten des
Sanierungsrechtes eine Rolle spielen, möglicherweise im Detail für
problematisch. Von Seiten der Verwaltung bzw. der anwesenden Geschäftsführer
(Müller-Zinsius, Jesse) wird die Spezifik bestätigt und versichert, dass entsprechende
Probleme beachtet werden.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
I. Beschlussfassungen zur Gründung
einer Dachgesellschaft:
1.) Die juristische Person
„Gemeinnützige Wohn- und Baugesellschaft Potsdam mbH“ (GEWOBA) wird im Zuge der
Bildung des Unternehmensverbundes umbenannt und übt die Funktion der
Dachgesellschaft des Unternehmensverbundes im Bereich Bauen und Wohnen aus.
2.) Der Gesellschaftsvertrag der GEWOBA wird in der anliegenden überarbeiteten Fassung der Gesellschaftsvertrag der Dachgesellschaft. Zudem wird eine Stammkapitalerhöhung um 811,88 € vorgenommen, um den durch die Umstellung von DM auf € entstandenen Betrag zu glätten.
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Fortsetzung
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Fortsetzung des Beschlusstextes -
II.
Beschlussfassungen zum Erwerb von Anteilen an der Sanierungsträger Potsdam
GmbH:
1.) Die Dachgesellschaft erwirbt die von der
Landeshauptstadt Potsdam gehaltenen 51% Anteile an der Sanierungsträger Potsdam
GmbH.
2.) Die Dachgesellschaft erwirbt die von der
InvestitionsBank des Landes Brandenburg gehaltenen 19 % Anteile an der Sanierungsträger
Potsdam GmbH.
3.) Die Dachgesellschaft erwirbt die von der Evangelischen
Landeskirche Berlin-Brandenburg gehaltenen 10% der Anteile an der
Sanierungsträger Potsdam GmbH.
4.) Die
Dachgesellschaft erwirbt bis zu 10 % der von der Mittelbrandenburgischen
Sparkasse gehaltenen 10% der Anteile an der Sanierungsträger Potsdam GmbH.
5.) Der Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung der Sanierungsträger Potsdam GmbH wird ermächtigt, der Anteilsveräußerung der jetzigen Mitgesellschafter (InvestitionsBank des Landes Brandenburg, Evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg und Mittelbrandenburgische Sparkasse) an die Dachgesellschaft zuzustimmen.
6.) Die Geschäftsanteile der Sanierungsträger Potsdam GmbH
sollen zum gutachterlich ermittelten Wert bis spätestens zum 31.12.2005
veräußert/erworben werden.
7.) Die Firma Sanierungsträger Potsdam Gesellschaft der
behutsamen Stadterneuerung mbH wird unverändert fortgeführt.
8.) Der Beschluss zur DS 02/SVV/0163 ( Sanierungsträger Potsdam GmbH – Anteilsveräußerung an BIG Städtebau) Punkt 1., 2. und 4. wird mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.
III. Beschlussfassungen zum Erwerb von Anteilen an der
Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH:
1.) Die Dachgesellschaft erwirbt die von der
Landeshauptstadt Potsdam gehaltenen 89% Anteile an der Entwicklungsträger
Bornstedter Feld GmbH.
2.) Der Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung der Sanierungsträger Potsdam GmbH wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass von den bislang von der Sanierungsträger Potsdam GmbH gehaltenen 11% Geschäftsanteile an der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH ein Anteil von 5% bis 11% an die Dachgesellschaft veräußert wird und im Falle der Veräußerung eines Anteils von 5% an die Dachgesellschaft ein Anteil von 6% an die Mittelbrandenburgische Sparkasse veräußert wird.
3.) Die Geschäftsanteile der Entwicklungsträger Bornstedter
Feld GmbH sollen zum gutachterlich ermittelten Wert bis spätestens zum
31.12.2005 veräußert/erworben werden.
4.) Die Firma Entwicklungsträger Bornstedter Feld Potsdam
GmbH wird unverändert fortgeführt.
IV. Beschlussfassung zur Umsetzung und Durchführung:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, insbesondere in seiner Funktion als
Gesellschaftervertreter, alle erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse
herbeizuführen, um die für die Bildung des Unternehmensverbundes erforderlichen
Beteiligungsverhältnisse auch unter Berücksichtigung grunderwerbssteuerlicher
Überlegungen und Optimierungen zu schaffen, die notwendigen
kommunalaufsichtlichen Genehmigungen einzuholen und alle sonstigen notwendigen
Maßnahmen zur Herstellung des Unternehmensverbundes zum 01.01.2006 zu
veranlassen.
Anlagen zur Vorlage
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