20.09.2005 - 3.1 Wiedervorlag...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 20.09.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Durch den Ausschussvorsitzenden wird erinnert, dass die
Behandlung der Vorlage bereits in der vergangenen Sitzung erfolgt ist und mit
Bestätigung des GO-Antrages „die Behandlung der Vorlage im Bauausschuss zu
vertagen. Bis zur Behandlung in der nächsten Sitzung wird die Verwaltung
aufgefordert, die verbindliche Stellungnahme der SPSG zur Höhenentwicklung
einzuholen“ vertagt worden ist.
Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert, dass sie den Kontakt
mit der Stiftung gesucht habe und sie am vergangen Freitag ein Gespräch
gemeinsam mit dem Architekten, Herrn Kock, bei Herrn Prof. Dorgerloh
(Generaldirektor Stiftung Preußische Schlösser und Gärten) in dieser Sache
geführt habe. Es ist zu folgenden 5 Festlegungen gekommen; die nachfolgend zu
Protokoll gegeben werden:
-
Gegen
die im B-Planentwurf (Stand 15.08.2005) mögliche Gebäudehöhe von 23 m im
nord-westl. Kerngebietsbereich (MK) unmittelbar gegenüber dem VW-Designzentrum,
bestehen unter Berücksichtigung vorhandener Sichtbeziehungen keine Bedenken
-
Die
Freistellung des Gebäudekomplexes zum Uferbereich ist möglich
-
Für
die Teilfläche des Kerngebietsbereich (MK) im nord-östl. Bereich (entlang der
Planstraße 5, um 10 m zurückgesetzt) ist eine Höhenfestsetzung der Oberkante
baulicher Anlagen von 18,0 m über Bezugshöhe möglich.
-
Auf
der Teilfläche des Kerngebiets, für die der Bebauungsplan die Oberkante
baulicher Anlagen mit 18,0 m über Bezugshöhe als Höchstmaß festsetzt, können
ausnahmsweise Überschreitungen um bis zu 3,5 m zugelassen werden.
Für diesen Bereich wird durch die textliche Festsetzung zum
B-Plan eine Ausnahmeregelung definiert, um bei ausreichender Berücksichtigung
vorhandener Sichtbeziehungen aus dem Park Babelsberg auf das Plangebiet bzw.
über das Plangebiet hinweg eine 21,5 m hohe Bebauung zu ermöglichen.
-
Die
Voraussetzung zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung soll vom Hochbauentwurf
abhängig gemacht werden, der mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Sichtbeziehungen abzustimmen ist.
Durch den Ausschussvorsitzenden wird festgestellt, dass es
sich hierbei nicht um eine verbindliche Stellungnahme handelt. Aufgrund des
übermittelten Hinweises der SPSG, dass diese nur einmal eine Stellungnahme
abgibt, und dies im Rahmen der TÖB-Beteiligung tun wird, bittet der
Ausschussvorsitzende die Verwaltung heute im Ausschuss und auch in der STVV
eine Erklärung abzugeben, dass der Auslegungsbeschluss einzig und allein für
die Einwerbung von Fördermitteln genutzt wird, nicht jedoch zur Erteilung von
Baugenehmigungen.
Dies wird durch Frau Dr. von Kuick-Frenz bestätigt.
Frau Hüneke erinnert an ihre in der vergangenen
Ausschusssitzung vorgebrachten Änderungsanträge:
-
Verringerung
der Höhe des Gewerbekomplexes in Abstimmung mit der SPSG und Denkmalbehörden
-
Erhaltungsbindung
für Bäume nach Grünordnungsplan
-
Absenkung
des Vorplatzes vor GE (Theaterplatz).
Aufgrund der Informationen und Beantwortung von Nachfragen
wertet Frau Hüneke den ersten Anstrich als erledigt und bittet die Änderungen,
entspr. 2. und 3. Anstrich abzustimmen. Nachdem Herr Jesse (ST Potsdam) zum 3.
Anstrich die Situation anhand des Planes/Modells erläutert hat und durch Frau
Dr. von Kuick-Frenz angeboten worden ist, in einer der nächsten Sitzungen, den
Außenanlagenplan mit Höhen, einschl. Materialen etc. detailliert vorzustellen
zu wollen, erklärt Frau Hüneke, dass auch zum 3. Anstrich keine Abstimmung
notwendig sei.
Nach Beantwortung weiterer Rückfragen der Teilnehmer schlägt
der Ausschussvorsitzende vor, folgende Protokollnotiz festzuhalten:
Der Ausschuss sieht die Option Wohnen im MK-Gebiet sehr kritisch. Er unterstreicht, dass eine derartige Nutzung keinesfalls zu Einschränkungen der kulturellen Nutzung im ZKS (Bühne) führen darf.
Abstimmung: 7/0/2
Frau Hüneke konkretisiert den noch abzustimmenden
Änderungsantrag, wie folgt:
zusätzlicher
Punkt im Beschlussvorschlag:
6. Es wird eine Erhaltungsbindung der Bestandsbäume nach dem Grünordnungsplan festgelegt.
Abstimmung:
9/0/0
ergänzter
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 23 „Schiffbauergasse“ wird im südlichen Bereich erweitert.
2. Der Geltungsbereich des B-Planes Nr.23 „Schiffbauergasse“
wird geteilt in die Bereiche:
·
B-Plan-Nr.23
A „Schiffbauergasse-Nord“
·
B-Plan-Nr.23
B „Schiffbauergasse-Süd“
3. Die Abwägung der bisher
eingegangenen Stellungnahmen wird gebilligt.
4. Der Bebauungsplanentwurf für den
Teilbereich 23 B „Schiffbauergasse-Süd“ wird gemäß §3 Abs.2 BauGB öffentlich
ausgelegt.
5. Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 i.V. m. § 8 Abs. 3 BauGB wird öffentlich ausgelegt.
6. Es wird eine Erhaltungsbindung der Bestandsbäume nach dem Grünordnungsplan festgelegt.
Protokollvermerk
Der Ausschuss sieht die Option Wohnen im MK-Gebiet sehr kritisch. Er unterstreicht, dass eine derartige Nutzung keinesfalls zu Einschränkungen der kulturellen Nutzung im ZKS (Bühne) führen darf.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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113,5 kB
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1.020,5 kB
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