20.09.2005 - 3.1 Wiedervorlag...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Durch den Ausschussvorsitzenden wird erinnert, dass die Behandlung der Vorlage bereits in der vergangenen Sitzung erfolgt ist und mit Bestätigung des GO-Antrages „die Behandlung der Vorlage im Bauausschuss zu vertagen. Bis zur Behandlung in der nächsten Sitzung wird die Verwaltung aufgefordert, die verbindliche Stellungnahme der SPSG zur Höhenentwicklung einzuholen“ vertagt worden ist.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert, dass sie den Kontakt mit der Stiftung gesucht habe und sie am vergangen Freitag ein Gespräch gemeinsam mit dem Architekten, Herrn Kock, bei Herrn Prof. Dorgerloh (Generaldirektor Stiftung Preußische Schlösser und Gärten) in dieser Sache geführt habe. Es ist zu folgenden 5 Festlegungen gekommen; die nachfolgend zu Protokoll gegeben werden:

 

 

-          Gegen die im B-Planentwurf (Stand 15.08.2005) mögliche Gebäudehöhe von 23 m im nord-westl. Kerngebietsbereich (MK) unmittelbar gegenüber dem VW-Designzentrum, bestehen unter Berücksichtigung vorhandener Sichtbeziehungen keine Bedenken

 

-          Die Freistellung des Gebäudekomplexes zum Uferbereich ist möglich

 

-          Für die Teilfläche des Kerngebietsbereich (MK) im nord-östl. Bereich (entlang der Planstraße 5, um 10 m zurückgesetzt) ist eine Höhenfestsetzung der Oberkante baulicher Anlagen von 18,0 m über Bezugshöhe möglich.

 

-          Auf der Teilfläche des Kerngebiets, für die der Bebauungsplan die Oberkante baulicher Anlagen mit 18,0 m über Bezugshöhe als Höchstmaß festsetzt, können ausnahmsweise Überschreitungen um bis zu 3,5 m zugelassen werden.

Für diesen Bereich wird durch die textliche Festsetzung zum B-Plan eine Ausnahmeregelung definiert, um bei ausreichender Berücksichtigung vorhandener Sichtbeziehungen aus dem Park Babelsberg auf das Plangebiet bzw. über das Plangebiet hinweg eine 21,5 m hohe Bebauung zu ermöglichen.

 

-          Die Voraussetzung zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung soll vom Hochbauentwurf abhängig gemacht werden, der mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Sichtbeziehungen abzustimmen ist.

 

Durch den Ausschussvorsitzenden wird festgestellt, dass es sich hierbei nicht um eine verbindliche Stellungnahme handelt. Aufgrund des übermittelten Hinweises der SPSG, dass diese nur einmal eine Stellungnahme abgibt, und dies im Rahmen der TÖB-Beteiligung tun wird, bittet der Ausschussvorsitzende die Verwaltung heute im Ausschuss und auch in der STVV eine Erklärung abzugeben, dass der Auslegungsbeschluss einzig und allein für die Einwerbung von Fördermitteln genutzt wird, nicht jedoch zur Erteilung von Baugenehmigungen.

 

Dies wird durch Frau Dr. von Kuick-Frenz bestätigt.

 

Frau Hüneke erinnert an ihre in der vergangenen Ausschusssitzung vorgebrachten Änderungsanträge:

-          Verringerung der Höhe des Gewerbekomplexes in Abstimmung mit der SPSG und Denkmalbehörden

-          Erhaltungsbindung für Bäume nach Grünordnungsplan

-          Absenkung des Vorplatzes vor GE (Theaterplatz).

 

Aufgrund der Informationen und Beantwortung von Nachfragen wertet Frau Hüneke den ersten Anstrich als erledigt und bittet die Änderungen, entspr. 2. und 3. Anstrich abzustimmen. Nachdem Herr Jesse (ST Potsdam) zum 3. Anstrich die Situation anhand des Planes/Modells erläutert hat und durch Frau Dr. von Kuick-Frenz angeboten worden ist, in einer der nächsten Sitzungen, den Außenanlagenplan mit Höhen, einschl. Materialen etc. detailliert vorzustellen zu wollen, erklärt Frau Hüneke, dass auch zum 3. Anstrich keine Abstimmung notwendig sei.

 

Nach Beantwortung weiterer Rückfragen der Teilnehmer schlägt der Ausschussvorsitzende vor, folgende Protokollnotiz festzuhalten:

Der Ausschuss sieht die Option Wohnen im MK-Gebiet sehr kritisch. Er unterstreicht, dass eine derartige Nutzung keinesfalls zu Einschränkungen der kulturellen Nutzung im ZKS (Bühne) führen darf.

Abstimmung: 7/0/2

 

Frau Hüneke konkretisiert den noch abzustimmenden Änderungsantrag, wie folgt:

zusätzlicher Punkt im Beschlussvorschlag:

6. Es wird eine Erhaltungsbindung der Bestandsbäume nach dem Grünordnungsplan festgelegt.

Abstimmung: 9/0/0

 

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ergänzter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schiffbauergasse“ wird im südlichen  Bereich erweitert.

 

2. Der Geltungsbereich des B-Planes Nr.23 „Schiffbauergasse“ wird geteilt in die Bereiche:

·            B-Plan-Nr.23 A „Schiffbauergasse-Nord“

·            B-Plan-Nr.23 B „Schiffbauergasse-Süd“

 

3. Die Abwägung der bisher eingegangenen Stellungnahmen wird gebilligt.

 

4. Der Bebauungsplanentwurf für den Teilbereich 23 B „Schiffbauergasse-Süd“ wird gemäß §3 Abs.2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

5. Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 i.V. m. § 8 Abs. 3 BauGB wird öffentlich ausgelegt.

 

6. Es wird eine Erhaltungsbindung der Bestandsbäume nach dem Grünordnungsplan festgelegt.

 

Protokollvermerk

 

Der Ausschuss sieht die Option Wohnen im MK-Gebiet sehr kritisch. Er unterstreicht, dass eine derartige Nutzung keinesfalls zu Einschränkungen der kulturellen Nutzung im ZKS (Bühne) führen darf.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:             8

Nein-Stimmen:         0

Enthaltungen:          1

 

 

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Anlagen zur Vorlage