15.09.2005 - 6 Eintrittskarten für ALG II - Empfänger

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 werden gemeinsam besprochen.

 

Zu Beginn reicht Herr Dr. Przybilski eine Beschlussempfehlung zu den Drucksachen 05/SVV/0489 und 05/SVV/0639 ein, die am Ende der Diskussion abgestimmt wird.

 

Frau Dr. Palent verweist darauf, dass es für die Musikfestspiele und den Nikolaisaal bereits umfangreiche Regelungen zu Ermäßigungen für verschiedene Personengruppen gibt, die sich auch in der Praxis bewährt haben; auch für die ALG II – Empfänger. Insgesamt müssen die unterschiedlichen Bedingungen in den Kultureinrichtungen beachtet werden.

 

Herr Raback ergänzt für das HOT, dass Ermäßigungsberechtigte an der Abendkasse des Theaters einheitlich 7 € zahlen. In Ausnahmefällen kann sogar dieser Preis noch herunter gesetzt werden. Ein Kartenpreis von 1 € würde jedoch bedeuten, dass das Theater  zuzahlen müsste, denn es fallen für jede verkaufte Karte 2,65 € Abgaben an.

 

Frau Olrogge regt an, eine Art Scheckheft-Aktion aller Kultureinrichtungen zu initiieren.

 

Frau Dr. Schröter nennt als positives Beispiel Berlin, wo jeder sich Infos zu Ermäßigungen über das Internet einholen kann.

 

Herr Schultheiß vertritt die Meinung, dass nicht nur ALG II – Empfänger über wenig Geld verfügen. Auf keinen Fall dürfen Festlegungen getroffen werden, die dazu führen, dass die Stadt zusätzliche Fördermittel zur Verfügung stellen muss.

 

Frau Schöneich hält Eintrittskarten für einen Preis von 1 € für nicht angemessen.

 

Frau Paulsen hält es generell nicht für möglich, die Höhe der Preise für die Einrittskarten genau festzulegen.

 

Frau Gerber bekräftigt das Ziel, mit dem Antrag zu den Ermäßigungen ganz konkrete Festlegungen zu treffen.

 

Nach Ansicht von Herrn Dr. Przybilski ist es nicht möglich, den Kultureinrichtungen solche Vorschriften zu machen.

 

Herr Kapuste schlägt vor, dass als Anhaltspunkt für die Ermäßigung von Eintritten der Durchschnittspreis einer Kinokarte gelten sollte.

 

Zum Abschluss der Diskussion wird der Beschlussvorschlag von Herrn Dr. Przybilski abgestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung schnellst möglich ein Konzept vorzulegen, wie ALG II-EmpfängerInnen, SozialhilfeempfängerInnen, GrundsicherungsrentnerInnen und AsylbewerberInnen bei den städtischen und städtisch geförderten Kultureinrichtungen an der Abendkasse nicht verkaufte Eintrittskarten  kostengünstig erwerben können.

 

Weiterhin wird der Oberbürgermeister beauftragt, Absprachen mit den zuständigen Berliner Stellen zu treffen, damit derartige Möglichkeiten auch für berechtigte PotsdamerInnen in Berlin und für berechtigte BerlinerInnen in Potsdam gegeben sind.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung               6

Ablehnung                 /

Enthaltung                 /