15.09.2005 - 6 Eintrittskarten für ALG II - Empfänger
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Ausschuss für Kultur
- Datum:
- Do., 15.09.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die
Tagesordnungspunkte 6 und 7 werden gemeinsam besprochen.
Zu Beginn
reicht Herr Dr. Przybilski eine Beschlussempfehlung zu den Drucksachen
05/SVV/0489 und 05/SVV/0639 ein, die am Ende der Diskussion abgestimmt wird.
Frau
Dr. Palent verweist
darauf, dass es für die Musikfestspiele und den Nikolaisaal bereits
umfangreiche Regelungen zu Ermäßigungen für verschiedene Personengruppen gibt,
die sich auch in der Praxis bewährt haben; auch für die ALG II – Empfänger.
Insgesamt müssen die unterschiedlichen Bedingungen in den Kultureinrichtungen
beachtet werden.
Herr
Raback ergänzt für
das HOT, dass Ermäßigungsberechtigte an der Abendkasse des Theaters einheitlich
7 € zahlen. In Ausnahmefällen kann sogar dieser Preis noch herunter gesetzt
werden. Ein Kartenpreis von 1 € würde jedoch bedeuten, dass das Theater zuzahlen müsste, denn es fallen für
jede verkaufte Karte 2,65 € Abgaben an.
Frau
Olrogge regt an,
eine Art Scheckheft-Aktion aller Kultureinrichtungen zu initiieren.
Frau
Dr. Schröter nennt
als positives Beispiel Berlin, wo jeder sich Infos zu Ermäßigungen über das
Internet einholen kann.
Herr
Schultheiß vertritt
die Meinung, dass nicht nur ALG II – Empfänger über wenig Geld verfügen. Auf
keinen Fall dürfen Festlegungen getroffen werden, die dazu führen, dass die
Stadt zusätzliche Fördermittel zur Verfügung stellen muss.
Frau
Schöneich hält
Eintrittskarten für einen Preis von 1 € für nicht angemessen.
Frau
Paulsen hält es
generell nicht für möglich, die Höhe der Preise für die Einrittskarten genau
festzulegen.
Frau
Gerber bekräftigt
das Ziel, mit dem Antrag zu den Ermäßigungen ganz konkrete Festlegungen zu
treffen.
Nach
Ansicht von Herrn Dr. Przybilski ist es nicht möglich, den
Kultureinrichtungen solche Vorschriften zu machen.
Herr
Kapuste schlägt
vor, dass als Anhaltspunkt für die Ermäßigung von Eintritten der
Durchschnittspreis einer Kinokarte gelten sollte.
Zum Abschluss der Diskussion wird der Beschlussvorschlag von Herrn Dr. Przybilski abgestimmt.
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung schnellst
möglich ein Konzept vorzulegen, wie ALG II-EmpfängerInnen,
SozialhilfeempfängerInnen, GrundsicherungsrentnerInnen und AsylbewerberInnen
bei den städtischen und städtisch geförderten Kultureinrichtungen an der
Abendkasse nicht verkaufte Eintrittskarten kostengünstig erwerben können.
Weiterhin
wird der Oberbürgermeister beauftragt, Absprachen mit den zuständigen Berliner
Stellen zu treffen, damit derartige Möglichkeiten auch für berechtigte
PotsdamerInnen in Berlin und für berechtigte BerlinerInnen in Potsdam gegeben
sind.