28.11.2001 - 6 Umwandlung des Eigenbetriebes Klinikum Ernst vo...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Scharfenberg bringt einen Änderungsantrag zur o.g. DS ein und erläutert, dass es dabei um die Stärkung der Rolle des Aufsichtsrates geht.

 

Von den Mitgliedern des Hauptausschusses, insbesondere Herrn Mühlberg, Herrn Bruch, Frau Dr. Lotz, Herrn Reichelt und Herrn Kapuste wird deutlich gemacht, dass die vorgetragenen und schriftlich ausgereichten Änderungen zu umfangreich sind, um diese in der heutigen Sitzung des Hauptausschusses abstimmen zu können. Hier sollte die Beratung in den Fraktionen möglich sein, auch unter Beachtung der seitens der Verwaltung ausgereichten Stellungnahme zu den Änderungen.

 

Nachdem Frau Sälzer die Beschlussfassung für den 05.12.2001 als günstige Voraussetzung für die Umwandlung begründet hat, folgt ein

 

GO-Antrag des Stadtverordneten Krause Fraktion PDS in dem er folgende Verfahrensweise vorschlägt:

 

Da auch während der Sitzung der StVV noch Änderungsanträge möglich sind, sollte der Hauptausschuss den eingebrachten Änderungsantrag zur Kenntnis nehmen und erst in der StVV abstimmen.

 

Durch den OBM wird dies dahingehend ergänzt, dass die Verwaltung ihrerseits prüft, welche der von der PDS vorgeschlagenen Änderungen von vornherein übernommen werden können; nur über noch strittige Punkte ist dann in der StVV abzustimmen. Der von Frau Sälzer und Herrn Bütow unterbreitete Vorschlag, die Änderungen in den Fraktionen zu erläutern, soll von den Fraktionen nach Bedarf in Anspruch genommen werden.

 

Gegen diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.

 

Herr Bruch bringt anschließend folgenden Änderungsantrag ein:

 

Erweiterung des Beschlusstextes um einen Punkt 3 und einen Punkt 4 - mit folgendem Wortlaut:

 

3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Jahr 2002 ein Gutachten zur Wirtschaftlichkeit des Klinikums erstellen zu lassen.

 

4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu untersuchen, ob und in welchem Umfang nicht gemeinnützlichkeitsrechtlich gebundene Rücklagen im Zuge der Umwandlung in die gGmbH entnommen werden können, ohne den betriebsnotwendigen Handlungsspielraum des Klinikums zu beeinträchtigen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die o.g. DS um einen Punkt 3 und einen Punkt 4 gemäß Änderungsantrag des Stadtverordneten Bruch zu ergänzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 8

Ablehnung: 0

Enthaltung: 5

 

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die o.g. DS mit folgendem Wortlaut  zu beschließen:

 

1. Der Umwandlung des Eigenbetriebes Klinikum " Ernst von Bergmann" in eine 100% städtische gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird zugestimmt.  

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den anliegenden Gesellschaftsvertrag der Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam gGmbH zur Eintragung in das Handelsregister zu  bringen.              

 

3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Jahr 2002 ein Gutachten zur Wirtschaftlichkeit des Klinikums erstellen zu lassen.

 

4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu untersuchen, ob und in welchem Umfang nicht gemeinnützlichkeitsrechtlich gebundene Rücklagen im Zuge der Umwandlung in die gGmbH entnommen werden können, ohne den betriebsnotwendigen Handlungsspielraum des Klinikums zu beeinträchtigen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die o.g. DS um einen Punkt 3 und einen Punkt 4 gemäß Änderungsantrag des Stadtverordneten Bruch zu ergänzen.

 

Zustimmung: 8

Ablehnung: 0

Enthaltung: 5

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die o.g. DS mit der Ergänzung zu beschließen:

 

Zustimmung: 8

Ablehnung: 0

Enthaltung: 5

 

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