20.04.2005 - 3.1 Grundschulstandort im Ortsteil Marquardt

Beschluss:
abgelehnt
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Dr. Steinicke begründet die Vorlage und ist der Meinung, dass dem Wunsch der Bevölkerung gemäß vorliegendem Antrag Rechnung getragen werden sollte. Ein freier Träger zeigt bereits Interesse, sowohl die Schule als auch den Hort ab dem Schuljahr 2005/06 zu übernehmen.

 

Frau Fischer informiert darüber, dass die Stadt bei der Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft grundsätzlich keine Einflussmöglichkeiten hat. Für die Genehmigung ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zuständig. Durch den freien Träger wurde die Frist zur Antragstellung beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nicht eingehalten. Damit ist eine Eröffnung der Schule zum kommenden Schuljahr nicht möglich. Es spricht nichts gegen eine Eröffnung für das Schuljahr 2006/07, wenn alle erforderlichen Unterlagen fristgemäß eingereicht werden.

 

Dr. Steinicke ändert den Antrag für den Einreicher auf „Schuljahr 2006/07“.

 

Frau Dr. Lotz ergänzt dahingehend, dass es keinen Handlungsbedarf  und demzufolge auch keinen Abstimmungsbedarf gibt, da der Oberbürgermeister keine Möglichkeit hat, eine Genehmigung für die Zulassung zu erteilen.

 

Frau Drohla äußert ihre Meinung dahingehend, dass sie prinzipiell gegen Schulen in freier Trägerschaft ist. Sie fragt nach, ob nicht die Stadt, wenn der Bedarf da ist, diese Schule wieder als Grundschule eröffnen soll. Es ist doch Aufgabe der Stadt, dass Schulen, die durch die Stadt geschlossen wurden, auch wieder durch die Stadt eröffnet werden.

 

Frau Fischer antwortet, dass es wünschenswert ist, für kleine Kinder kurze Wege zur Schule zu haben. Voraussetzung für die Einrichtung einer staatlichen Schule ist jedoch, dass auf Dauer ein Bedarf für Kinder im Grundschulalter vorhanden ist. Die Regenbogenschule (7) in Fahrland ist ein gesicherter Schulstandort. Um dies weiterhin zu gewährleisten, sind ausreichende Schülerzahlen erforderlich. Des Weiteren haben auch Schulen in Potsdam noch freie Kapazitäten so wie Fahrland auch. Der Schulweg wird seitens des Fachbereiches Schule und Sport  als nicht zu weit eingeschätzt.

 

Frau Lehmann kann dem nicht zustimmen in Anbetracht aller anstehenden Probleme.

 

Frau Gülzow verweist darauf, dass die Schließung der Schule in Marquardt bereits viel früher erfolgen sollte. Die Neuerrichtung ist bei Wahrung der Regenbogenschule (7) in Fahrland illusorisch. Sie führt einen Vergleich zur Goethe-Schule (21/31) an. Eine weitere Schule in öffentlicher Trägerschaft würde den öffentlichen Bereich schwächen. Man sollte bei solchen Überlegungen immer das Verhältnis wahren.

Eine Förderung kommt dafür nicht in Frage.

Eine staatliche Schule muss nachweisen, dass sie über einen Zeitraum von 5 Jahren stets 25 Schüler einschulen kann.

 

Herr Gohlke fügt noch hinzu, dass der Einzugsbereich einer privaten Schule viel größer ist als bei einer städtischen Einrichtung. Das heißt, dass viele Eltern ihre Kinder nach Potsdam bringen und einen längeren Schulweg in Kauf nehmen. Er hält diesen Antrag der PDS für als nicht sehr sinnvoll. Es führt nur dazu, dass die städtischen Schulen bezüglich der Schülerzahlen geschwächt werden. Er unterstützt diesen Antrag nicht.

 

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Beschlusstext (geänderte Fassung):

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen :

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem MBJS die Voraussetzungen für die Wiedereröffnung des Grundschulstandortes Marquardt einschließlich der Hortbetreuung in freier Trägerschaft der gemeinnützigen Gesellschaft der Anerkannten Schulen für berufliche Bildung und gemeinnützige Arbeit (ASB gGmbH) zum Schuljahr 2006/2007 zu schaffen.

Gleichzeitig soll geprüft werden, ob die ASB gGmbH neben der Schule und dem Hort auch die Kita „Seepferdchen“ in ihre Trägerschaft nehmen kann. 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung :    1

Ablehnung:        3

Enthaltung:        3                         Der Antrag wird abgelehnt.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=2056&TOLFDNR=26281&selfaction=print