20.04.2005 - 3.2 Auswahl des Belages von Sportstätten

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zu Beginn erläuterte Herr Kümmel den von der SPD gestellten Antrag bezüglich der Auswahl von Sportstättenbelägen.

 

Herr Sotscheck Arbeitsgruppenleiter Bauherrenaufgaben, Sportstätten, nimmt dazu wie folgt Stellung: Es gibt grundsätzlich keinen Belag, der allen Sportarten gerecht wird. Eine multifunktionale Nutzung ist auf vielen Außensportanlagen möglich. Bei Sanierungen  und Neuanlagen kamen sowohl Kunststoffbelag als auch Kunstrasen zum Einsatz. Bei Schulsportanlagen wurde der Schulsport als Pflichtaufgabe in den Vordergrund gestellt. Die Schulsportanlagen verlangen ein Prallverhalten, welches für die obligatorischen Ballspiele wie Handball, Volleyball und Basketball erforderlich ist. Demzufolge wird ein Kunststoffbelag eingesetzt, der diese Eigenschaften aufweist.

Im Breitensport ist besonders der Fußball ein Schwerpunkt und weiter im Kommen. Für diese Sportart ist der Kunststoffbelag ungünstig. Sowohl der Vereins- als auch der Breitensport werden immer das   Ziel haben, Wettkämpfe durchzuführen. Diese Zielstellung ist mit dem Vollkunststoffbelag nicht zu erreichen. Im Land Brandenburg sind seitens des Spielbetriebes des Fußballverbandes auf Landes- und Bundesebene Vollkunststoffbeläge nicht zulässig. Dafür ist neben dem Naturrasen auch der Kunstrasen in allen Varianten geeignet. Diese Beläge widersprechen dem Prallverhalten, welches wiederum den Schulsportanforderungen entsprechen muss.

Aus v.g. Gründen ist es nicht machbar, eine Schulsportanlage herzurichten, diese an den außerschulischen Zeiten einem Fußballverein zur Nutzung zu übergeben und damit auch die Gewährleistung einer Vereinsbetreuung der Anlage zu erreichen. Die finanziellen Mittel sind nur für den Schulsport vorhanden.

Eine Alternative, die allen Anforderungen gerecht werden kann, ist der unzeitgemäße Tennenbelag. Dieser Belag ist zwar preisgünstiger, aber sehr pflegeaufwendig. Für den Schulsport ist er eher ungeeignet.

 

Herr Kümmel bemerkt dazu, dass es darum geht, für die Zukunft einen Interessenausgleich zu finden, z.B. Campus Am Stern. Für die Nutzung des neu hergerichteten Sportplatzes hat sich bereits ein Verein angemeldet. Also wird es wieder nur ein Sportplatz für den Schulsport sein. Seiner Ansicht nach werden somit die Sportvereine von den Sportplätzen vertrieben. Es ist auch zu bedenken, dass im Rahmen des Ganztagsprogramms viele Vereinbarungen zwischen Schulen und Sportvereinen abgeschlossen wurden und weiter abgeschlossen werden und somit eine Mitnutzung durch Vereine unerlässlich ist.

 

Frau Fischer ergänzt die Aussagen von Herrn Sotscheck, dass es keinen multifunktionalen Belag gibt. Es ist Pflichtaufgabe der Stadt, Schulsportstätten zu errichten und zu sanieren, dies erfolgt teilweise auch mit Fördermitteln. Diese finanziellen Mittel sind zweckgebunden und werden nur für den Schulsport ausgereicht. Durch den Fördermittelgeber  erfolgen Kontrollen, ob die Mittel entsprechend der Vorgabe für die Schulnutzung verwendet werden.

 

Frau Klotz ist für einen Interessenausgleich, fragt sich aber, ob jeder Schulsportplatz für Vereine zur Verfügung gestellt muss. Reichen nicht einige Standorte dafür aus? Der neue Sportplatz Am Stern wäre z.B. eine Möglichkeit.

 

Herr Rieger ist der Auffassung, dass Freizeitsport auf jedem Belag durchgeführt werden kann, auch alle Ballspielarten sind möglich. Aber nicht auf jedem Belag kann Fußball durchgeführt werden. Ein Kunststoffbelag auf den Außensportanlagen ist effektiv.

 

Frau Dr. Lotz ist der Meinung, dass seitens der Sportvereine aufgelistet wird, wo was gespielt werden muss. Es kann nicht erwartet werden, dass wegen Fußball mehrere Sportbeläge geändert bzw. ausgetauscht  werden. Sie müssen demzufolge auf andere Plätze ausweichen.

Bei einer Neuerrichtung oder Sanierung kann darüber gesprochen werden, welcher Belag einzusetzen ist. Aber auch hier gilt, dass der Schulsport Vorrang hat.

 

Herr Kümmel akzeptiert, dass es keinen multifunktionalen Belag gibt. Es gibt nur eine multifunktionale Nutzung.

Andere Projekte fördern ebenfalls solche Maßnahmen z.B. das Programm Soziale Stadt. Trotzdem sieht er nur eingeschränkte Möglichkeiten für Fußballvereine. Einen möglichen Ausgleich sieht er im Sportplatz Am Stern.

 

Herr Sotscheck ergänzt, dass der geplante Neubausportplatz in der Waldstadt II für die schulische Nutzung des OSZ II  im Vordergrund steht und demzufolge einen Kunststoffbelag erhalten wird.

 

Frau Fischer kann den Antrag nachvollziehen. Bei der Sanierung von Außensportanlage wird in jedem Fall geprüft, ob mit den zur Verfügung stehenden Mitteln eine möglichst breite Nutzung sowohl für den Schul- als auch für den Vereins- und Breitensport erreicht werden kann. Die finanziellen Mittel für das OSZ II sind Fördermittel.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass bei zukünftigen Sportplatzsanierungen, wie zum Beispiel beim Sportplatz des OSZ II in der Waldstadt, bei Auswahl des Platzbelages ein Material verwendet wird, welches eine multifunktionale Nutzung ermöglicht.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung :    2

Ablehnung:        1

Enthaltung:        4                  Der Antrag wird befürwortet.

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