20.04.2005 - 3.2 Auswahl des Belages von Sportstätten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Verfasser : Fraktion SPD Verfasser 2: Mike Schubert Fraktion SPD
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Mi., 20.04.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Zu Beginn erläuterte Herr Kümmel den von der SPD
gestellten Antrag bezüglich der Auswahl von Sportstättenbelägen.
Herr Sotscheck Arbeitsgruppenleiter Bauherrenaufgaben, Sportstätten, nimmt
dazu wie folgt Stellung: Es gibt grundsätzlich keinen Belag, der allen
Sportarten gerecht wird. Eine multifunktionale Nutzung ist auf vielen
Außensportanlagen möglich. Bei Sanierungen und Neuanlagen kamen sowohl Kunststoffbelag als auch
Kunstrasen zum Einsatz. Bei Schulsportanlagen wurde der Schulsport als
Pflichtaufgabe in den Vordergrund gestellt. Die Schulsportanlagen verlangen ein
Prallverhalten, welches für die obligatorischen Ballspiele wie Handball,
Volleyball und Basketball erforderlich ist. Demzufolge wird ein Kunststoffbelag
eingesetzt, der diese Eigenschaften aufweist.
Im Breitensport ist besonders der Fußball ein Schwerpunkt
und weiter im Kommen. Für diese Sportart ist der Kunststoffbelag ungünstig. Sowohl der
Vereins- als auch der Breitensport werden immer das Ziel haben, Wettkämpfe durchzuführen. Diese
Zielstellung ist mit dem Vollkunststoffbelag nicht zu erreichen. Im Land
Brandenburg sind seitens des Spielbetriebes des Fußballverbandes auf Landes-
und Bundesebene Vollkunststoffbeläge nicht zulässig. Dafür ist neben dem
Naturrasen auch der Kunstrasen in allen Varianten geeignet. Diese Beläge
widersprechen dem Prallverhalten, welches wiederum den Schulsportanforderungen
entsprechen muss.
Aus v.g. Gründen ist es nicht machbar, eine Schulsportanlage
herzurichten, diese an den außerschulischen Zeiten einem Fußballverein zur
Nutzung zu übergeben und damit auch die Gewährleistung einer Vereinsbetreuung
der Anlage zu erreichen. Die finanziellen Mittel sind nur für den Schulsport
vorhanden.
Eine Alternative, die allen Anforderungen gerecht werden
kann, ist der unzeitgemäße Tennenbelag. Dieser Belag ist zwar preisgünstiger,
aber sehr pflegeaufwendig. Für den Schulsport ist er eher ungeeignet.
Herr Kümmel bemerkt dazu, dass es darum geht, für die Zukunft einen
Interessenausgleich zu finden, z.B. Campus Am Stern. Für die Nutzung des neu
hergerichteten Sportplatzes hat sich bereits ein Verein angemeldet. Also wird
es wieder nur ein Sportplatz für den Schulsport sein. Seiner Ansicht nach
werden somit die Sportvereine von den Sportplätzen vertrieben. Es ist auch zu
bedenken, dass im Rahmen des Ganztagsprogramms viele Vereinbarungen zwischen
Schulen und Sportvereinen abgeschlossen wurden und weiter abgeschlossen werden
und somit eine Mitnutzung durch Vereine unerlässlich ist.
Frau Fischer ergänzt die Aussagen von Herrn Sotscheck, dass es keinen
multifunktionalen Belag gibt. Es ist Pflichtaufgabe der Stadt,
Schulsportstätten zu errichten und zu sanieren, dies erfolgt teilweise auch mit
Fördermitteln. Diese finanziellen Mittel sind zweckgebunden und werden nur für
den Schulsport ausgereicht. Durch den Fördermittelgeber erfolgen Kontrollen, ob die Mittel
entsprechend der Vorgabe für die Schulnutzung verwendet werden.
Frau Klotz ist für einen Interessenausgleich, fragt sich aber, ob jeder
Schulsportplatz für Vereine zur Verfügung gestellt muss. Reichen nicht einige
Standorte dafür aus? Der neue Sportplatz Am Stern wäre z.B. eine Möglichkeit.
Herr Rieger ist der Auffassung, dass Freizeitsport auf jedem Belag
durchgeführt werden kann, auch alle Ballspielarten sind möglich. Aber nicht auf
jedem Belag kann Fußball durchgeführt werden. Ein Kunststoffbelag auf den
Außensportanlagen ist effektiv.
Frau Dr. Lotz ist der Meinung, dass seitens der Sportvereine aufgelistet
wird, wo was gespielt werden muss. Es kann nicht erwartet werden, dass wegen
Fußball mehrere Sportbeläge geändert bzw. ausgetauscht werden. Sie müssen demzufolge auf
andere Plätze ausweichen.
Bei einer Neuerrichtung oder Sanierung kann darüber
gesprochen werden, welcher Belag einzusetzen ist. Aber auch hier gilt, dass der
Schulsport Vorrang hat.
Herr Kümmel akzeptiert, dass es keinen multifunktionalen Belag
gibt. Es gibt nur eine multifunktionale Nutzung.
Andere Projekte fördern ebenfalls solche Maßnahmen z.B. das
Programm Soziale Stadt. Trotzdem sieht er nur eingeschränkte Möglichkeiten für
Fußballvereine. Einen möglichen Ausgleich sieht er im Sportplatz Am Stern.
Herr Sotscheck ergänzt, dass der geplante Neubausportplatz in der Waldstadt
II für die schulische Nutzung des OSZ II
im Vordergrund steht und demzufolge einen Kunststoffbelag erhalten wird.
Frau Fischer kann den Antrag nachvollziehen. Bei der Sanierung von
Außensportanlage wird in jedem Fall geprüft, ob mit den zur Verfügung stehenden
Mitteln eine möglichst breite Nutzung sowohl für den Schul- als auch für den
Vereins- und Breitensport erreicht werden kann. Die finanziellen Mittel für das
OSZ II sind Fördermittel.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird
aufgefordert dafür zu sorgen, dass bei zukünftigen Sportplatzsanierungen, wie
zum Beispiel beim Sportplatz des OSZ II in der Waldstadt, bei Auswahl des
Platzbelages ein Material verwendet wird, welches eine multifunktionale Nutzung
ermöglicht.