19.10.2005 - 2.2 Änderung der Sportfördersatzung

Beschluss:
abgelehnt
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Dr. Steinicke begrüßt Herrn Kruschat, als Vertreter der Fraktion Die Andere und Herrn Voehse, als Interessenvertreter der Träger der freien Jugendhilfe (Träger d. fr. JH). Herr Voehse erhält Rederecht.

 

Herr Kruschat bringt den Antrag ein. Er hätte begrüßt wenn er den Antrag in der letzten Sitzung  zu TOP 3 hätte einbringen können.

 

Dr. Steinicke erklärt, dass es den Antrag zum Zeitpunkt der Festlegung der Tagesordnung der letzten Sitzung noch nicht gab.  Das Problem wurde in der Sitzung am 21.09.05 im Ausschuss diskutiert, weil ein Brief der Interessenvertretung der freien Träger der JH  vorlag und Herr Bretz um Diskussion im Ausschuss gebeten hatte.

 

Herr Kruschat hält es nicht für sehr seriös, dass die Sportfördersatzung regelt, wer die Nutzung von Sportstätten beim SSB beantragen kann und wer nicht. Damit werden Leute ausgeschlossen. Es ist mit dem Antrag gewollt, dass die Träger d. fr. JH dazu kommen, weil Sport für gefährdete Jugendgruppen eine große Rolle spielt. Der Vorschlag, die Träger der Jugendeinrichtungen könnten ihre Satzung ändern, ist nicht umsetzbar. Er begründet  die wichtige Rolle des Sports für die Bildung von Jugendlichen und bittet um Zustimmung zum Antrag.

 

Herr Voehse  ergänzt, dass der Antrag die Gleichstellung von sozial benachteiligten Jugendlichen beabsichtigt. Sozialarbeit könne Gruppenverantwortlichkeit wieder herstellen. Dies sei bei Anbindung an einen Verein zunächst ausgeschlossen. Wenn die Integration dieser Jugendlichen erreicht ist, ist die Angliederung an Vereine vielleicht möglich. Projekte der Träger d. fr. JH haben ein eigenes Profil und sollten ihre Selbständigkeit behalten.

 

Herr Bretz meint, dass niemand dagegen spricht, dass Sport gut für Jugendliche, Prävention und Sozialarbeit ist.  Der Antrag ist der falsche Weg. Um Bedürftige im Sport zu unterstützen braucht man nicht die Sportfördersatzung zu ändern, sondern sollte Kooperationsbeziehungen zwischen Jugendhilfeeinrichtungen und Sportvereinen nutzen. Der Jugendhilfebereich hat eine eigene Finanzierungsstruktur. Der vorgeschlagene Weg schafft verwaltungstechnisch weitere Probleme, weil er einen Kampf um knappe Haushaltsmittel anregt.

 

Dr. Henrich verweist auf seine Ausführungen in der Sitzung am  21.09.05 und ergänzt, dass es eine Abteilung Breitensport gibt, wo die Möglichkeit besteht, für 85 Cent im Monat Mitglied zu werden. Die Versicherung wäre damit garantiert. Anträge zur Hallennutzung könnten über den Verein gestellt werden und würden gleichberechtigt bei der Vergabe behandelt. Außerdem besteht die Möglichkeit der Förderung von Kindern und  Jugendlichen,  sowie der  Weiterbildung von Übungsleitern. Der SSB hat im Jugendhilfeausschuss eine halbe Stelle für einen Jugendsportkoordinator beantragt. Dieser soll freie Träger bei der Findung von Sportstätten unterstützen. Er hat mehrmals mit Herrn Boede gesprochen, wo dieser hätte auf die Angebote eingehen können.

 

Herr Kruschat verweist darauf, dass es darum geht für Problemgruppen von Jugendlichen Sportangebote zu schaffen, nicht für Jugendclubs. Die Träger d. fr. JH können ihre Satzung nicht ändern, weil sie dann nicht mehr als solche anerkannt werden. Der Antrag führt dazu, dass sich 2 Bereiche vermengen. Das soll durch Änderung der Sportfördersatzung geregelt werden.

 

Frau H. Fischer meint, man sollte sich zur Begrifflichkeit verständigen. Träger d. fr. JH arbeiten mit Problemgruppen. Es gibt aber eine Vielzahl von Einrichtungen. Mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung öffnet sich der Zugang zu Sportflächen, die in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen. Eine gerechte Vergabe der Sportstätten wäre nicht mehr zu leisten.

 

Herr Rieger verweist darauf, dass es nicht nur Leistungssport gibt, sondern auch Sportvereine, die Behindertensport oder Jugendarbeit machen. Es gibt auch Sportvereine, die anerkannte Träger der Jugendhilfe sind. Dort trainieren Jugendliche, die Problemfälle sind.

 

Herr Bretz meint es sollte nicht der Eindruck entstehen, dass man Gruppen von Bedürftigen nicht helfen will. Er schlägt den Antragstellern vor, den Antrag zurückzuziehen und gemeinsam durch Kooperation zu einer Lösung zu kommen.

 

Frau Dr. Lotz  möchte die speziellen Jugendclubs benannt haben.

 

Herr Gohlke verweist auf den finanziellen Teil. Wenn Träger der fr. JH mit Jugendeinrichtungen gleichgestellt werden sollen, möchte er wissen, woher das Geld kommt. Es gäbe Verteilungsprobleme zwischen Jugendhilfe und Sport. Er appelliert dafür, die Kooperation auszubauen und zusammenzuarbeiten.

 

Frau Lehmann stellt den Geschäftsordnungsantrag, den Antrag abzustimmen.

 

Herr Kruschat spricht dagegen. Er meint, solange es Unklarheiten darüber gibt, was mit dem Antrag gewollt ist, sollte man ihn nicht abstimmen

 

Für den Antrag möchte niemand sprechen.

 

Abstimmung des Geschäftsordnungsantrages:

4 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen. 

 

Es erfolgt die Abstimmung der DS 05/SVV/0699.

 

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Beschlusstext:

Der Ausschuss für Bildung und Sport lehnt den Antrag DS 05/SVV/0699 ab.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              0

Ablehnung:                7

Enthaltung:                1                                              Antrag abgelehnt