19.10.2005 - 2.2 Änderung der Sportfördersatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Zusätze:
- Verfasser : Fraktion Die Andere
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Mi., 19.10.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Dr. Steinicke begrüßt Herrn Kruschat, als
Vertreter der Fraktion Die Andere und Herrn Voehse, als Interessenvertreter der
Träger der freien Jugendhilfe (Träger d. fr. JH). Herr Voehse erhält Rederecht.
Herr Kruschat bringt den Antrag ein. Er hätte
begrüßt wenn er den Antrag in der letzten Sitzung zu TOP 3 hätte einbringen können.
Dr. Steinicke erklärt, dass es den Antrag zum
Zeitpunkt der Festlegung der Tagesordnung der letzten Sitzung noch nicht
gab. Das Problem wurde in der
Sitzung am 21.09.05 im Ausschuss diskutiert, weil ein Brief der Interessenvertretung
der freien Träger der JH vorlag
und Herr Bretz um Diskussion im Ausschuss gebeten hatte.
Herr Kruschat hält es nicht für sehr seriös, dass
die Sportfördersatzung regelt, wer die Nutzung von Sportstätten beim SSB
beantragen kann und wer nicht. Damit werden Leute ausgeschlossen. Es ist mit
dem Antrag gewollt, dass die Träger d. fr. JH dazu kommen, weil Sport für
gefährdete Jugendgruppen eine große Rolle spielt. Der Vorschlag, die Träger der
Jugendeinrichtungen könnten ihre Satzung ändern, ist nicht umsetzbar. Er
begründet die wichtige Rolle des Sports
für die Bildung von Jugendlichen und bittet um Zustimmung zum Antrag.
Herr Voehse ergänzt, dass der Antrag die Gleichstellung von sozial
benachteiligten Jugendlichen beabsichtigt. Sozialarbeit könne
Gruppenverantwortlichkeit wieder herstellen. Dies sei bei Anbindung an einen
Verein zunächst ausgeschlossen. Wenn die Integration dieser Jugendlichen
erreicht ist, ist die Angliederung an Vereine vielleicht möglich. Projekte der
Träger d. fr. JH haben ein eigenes Profil und sollten ihre Selbständigkeit behalten.
Herr Bretz meint, dass niemand dagegen
spricht, dass Sport gut für Jugendliche, Prävention und Sozialarbeit ist. Der Antrag ist der falsche Weg. Um
Bedürftige im Sport zu unterstützen braucht man nicht die Sportfördersatzung zu
ändern, sondern sollte Kooperationsbeziehungen zwischen
Jugendhilfeeinrichtungen und Sportvereinen nutzen. Der Jugendhilfebereich hat
eine eigene Finanzierungsstruktur. Der vorgeschlagene Weg schafft
verwaltungstechnisch weitere Probleme, weil er einen Kampf um knappe Haushaltsmittel
anregt.
Dr. Henrich verweist auf seine Ausführungen in
der Sitzung am 21.09.05 und
ergänzt, dass es eine Abteilung Breitensport gibt, wo die Möglichkeit besteht,
für 85 Cent im Monat Mitglied zu werden. Die Versicherung wäre damit garantiert.
Anträge zur Hallennutzung könnten über den Verein gestellt werden und würden
gleichberechtigt bei der Vergabe behandelt. Außerdem besteht die Möglichkeit
der Förderung von Kindern und
Jugendlichen, sowie
der Weiterbildung von
Übungsleitern. Der SSB hat im Jugendhilfeausschuss eine halbe Stelle für einen
Jugendsportkoordinator beantragt. Dieser soll freie Träger bei der Findung von
Sportstätten unterstützen. Er hat mehrmals mit Herrn Boede gesprochen, wo
dieser hätte auf die Angebote eingehen können.
Herr Kruschat verweist darauf, dass es darum geht
für Problemgruppen von Jugendlichen Sportangebote zu schaffen, nicht für
Jugendclubs. Die Träger d. fr. JH können ihre Satzung nicht ändern, weil sie
dann nicht mehr als solche anerkannt werden. Der Antrag führt dazu, dass sich 2
Bereiche vermengen. Das soll durch Änderung der Sportfördersatzung geregelt
werden.
Frau H. Fischer meint, man sollte sich zur
Begrifflichkeit verständigen. Träger d. fr. JH arbeiten mit Problemgruppen. Es
gibt aber eine Vielzahl von Einrichtungen. Mit der vorgeschlagenen
Satzungsänderung öffnet sich der Zugang zu Sportflächen, die in begrenztem
Umfang zur Verfügung stehen. Eine gerechte Vergabe der Sportstätten wäre nicht
mehr zu leisten.
Herr Rieger verweist darauf, dass es nicht nur
Leistungssport gibt, sondern auch Sportvereine, die Behindertensport oder
Jugendarbeit machen. Es gibt auch Sportvereine, die anerkannte Träger der
Jugendhilfe sind. Dort trainieren Jugendliche, die Problemfälle sind.
Herr Bretz meint es sollte nicht der
Eindruck entstehen, dass man Gruppen von Bedürftigen nicht helfen will. Er
schlägt den Antragstellern vor, den Antrag zurückzuziehen und gemeinsam durch
Kooperation zu einer Lösung zu kommen.
Frau Dr. Lotz möchte die
speziellen Jugendclubs benannt haben.
Herr Gohlke verweist auf den finanziellen Teil. Wenn Träger der fr. JH
mit Jugendeinrichtungen gleichgestellt werden sollen, möchte er wissen, woher
das Geld kommt. Es gäbe Verteilungsprobleme zwischen Jugendhilfe und Sport. Er
appelliert dafür, die Kooperation auszubauen und zusammenzuarbeiten.
Frau Lehmann stellt den Geschäftsordnungsantrag,
den Antrag abzustimmen.
Herr Kruschat spricht dagegen. Er meint, solange
es Unklarheiten darüber gibt, was mit dem Antrag gewollt ist, sollte man ihn
nicht abstimmen
Für den Antrag möchte niemand
sprechen.
Abstimmung des
Geschäftsordnungsantrages:
4 Stimmen dafür, 0 Stimmen
dagegen.
Es erfolgt die Abstimmung der DS
05/SVV/0699.