27.04.2005 - 7 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90D/Die Grünen (Beratung ebenfalls im Präsidium der StVV)
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 27.04.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- abgelehnt
Frau B.
Müller empfiehlt namens des
Präsidium den vorliegenden Antrag abzulehnen. Um den Werdegang einer Vorlage
oder eines Antrages nachvollziehen zu können, sei es wichtig Zurückstellungen
in der Niederschrift wiederzufinden.
Herr
Schüler sieht in dem vorliegenden Antrag seiner Fraktion einen Beitrag zur
Entbürokratisierung. Die Zurückstellung von Vorlagen sei zu Beginn jeder
Sitzung der StVV zu einer „Routine-Übung“ geworden. Herr Krause betont, dass es
sinnvoller wäre, einen Antrag nach zweimaliger Zurückstellung aus dem
Geschäftsgang zu nehmen. Herr Mühlberg empfiehlt, die Zurückstellung nicht den
Antragstellern sondern den beratenden Gremien zu überlassen, darin liege das
eigentliche Problem. Sei die Vorlage auf der Tagesordnung eines Gremiums, könne
nur dieses über die Zurückstellung entscheiden. Herr Kruschat sieht den
Ältestenrat in der Verpflichtung eine Einigung darüber im Vorfeld herzustellen.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
mit 4:11:1 , den Antrag mit folgendem Wortlaut abzulehnen:
Zurückgestellte Anträge werden nur
dann wieder auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung gesetzt, wenn
der Antragsteller es verlangt.
Anträge, die in einen oder mehrere
Ausschüsse verwiesen wurden, und zu denen nicht alle geforderten Ausschussvoten
vorliegen, werden nur dann auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung
gesetzt, wenn der Antragsteller die abschließende Entscheidung verlangt.