27.04.2005 - 7 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

Beschluss:
abgelehnt
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Frau B. Müller empfiehlt  namens des Präsidium den vorliegenden Antrag abzulehnen. Um den Werdegang einer Vorlage oder eines Antrages nachvollziehen zu können, sei es wichtig Zurückstellungen in der Niederschrift wiederzufinden.

Herr Schüler sieht in dem vorliegenden Antrag seiner Fraktion einen Beitrag zur Entbürokratisierung. Die Zurückstellung von Vorlagen sei zu Beginn jeder Sitzung der StVV zu einer „Routine-Übung“ geworden. Herr Krause betont, dass es sinnvoller wäre, einen Antrag nach zweimaliger Zurückstellung aus dem Geschäftsgang zu nehmen. Herr Mühlberg empfiehlt, die Zurückstellung nicht den Antragstellern sondern den beratenden Gremien zu überlassen, darin liege das eigentliche Problem. Sei die Vorlage auf der Tagesordnung eines Gremiums, könne nur dieses über die Zurückstellung entscheiden. Herr Kruschat sieht den Ältestenrat in der Verpflichtung eine Einigung darüber im Vorfeld herzustellen.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mit 4:11:1 , den Antrag mit folgendem Wortlaut abzulehnen:

 

Zurückgestellte Anträge werden nur dann wieder auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung gesetzt, wenn der Antragsteller es verlangt.

 

Anträge, die in einen oder mehrere Ausschüsse verwiesen wurden, und zu denen nicht alle geforderten Ausschussvoten vorliegen, werden nur dann auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung gesetzt, wenn der Antragsteller die abschließende Entscheidung verlangt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:                 4

Ablehnung:                  11

Stimmenthaltung:         1