16.06.2005 - 11 Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Holtkamp gibt Erläuterungen zur ausgereichten Tischvorlage.

 

Herr Kapuste erklärt, dass dies so akzeptiert werden könne.

 

Herr Witschak merkt an, dass damit seines Erachtens nach die Werbesatzung der Stadt außer Kraft gesetzt.

 

Herr Dr. Schlomm bittet, über die Konsequenzen nachzudenken.

 

Frau Holtkamp erklärt, dass die zeitliche Begrenzung der Fahnenwerbung auf zwei Monate dem Gesetz entnommen wurde. Dies ist die Obergrenze.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für den Teilbereich „Innenstadt“ wird   gemäß  § 81 Abs. 1 und 8  BbgBO  erlassen (s. Anlage 2).

 

2.      Die Werbesatzung vom 17.06.1996 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1996 wird aufgehoben, soweit sich deren Regelungen auf den Bereich nördlich der Havel bis zur Hegelallee und Kurfürstenstraße und westlich der Behlertstraße erstrecken (im Plan zur Anlage 2 blau abgegrenzt).   

 

+ Änderungen gemäß Tischvorlage

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem ergänzten Antrag wird zugestimmt. 

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Anlagen zur Vorlage