16.06.2005 - 11 Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Wiedervorlage
- Datum:
- Do., 16.06.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau
Holtkamp gibt
Erläuterungen zur ausgereichten Tischvorlage.
Herr
Kapuste erklärt,
dass dies so akzeptiert werden könne.
Herr
Witschak merkt an,
dass damit seines Erachtens nach die Werbesatzung der Stadt außer Kraft
gesetzt.
Herr
Dr. Schlomm bittet,
über die Konsequenzen nachzudenken.
Frau
Holtkamp erklärt,
dass die zeitliche Begrenzung der Fahnenwerbung auf zwei Monate dem Gesetz entnommen
wurde. Dies ist die Obergrenze.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für den Teilbereich „Innenstadt“ wird gemäß § 81 Abs. 1 und 8 BbgBO erlassen (s. Anlage 2).
2. Die Werbesatzung vom 17.06.1996 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1996 wird aufgehoben, soweit sich deren Regelungen auf den Bereich nördlich der Havel bis zur Hegelallee und Kurfürstenstraße und westlich der Behlertstraße erstrecken (im Plan zur Anlage 2 blau abgegrenzt).
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Änderungen gemäß Tischvorlage
Anlagen zur Vorlage
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