16.06.2005 - 15 Gestaltungssatzung "Jägervorstadt"

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Holtkamp bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

Sie weist darauf hin, dass im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen festgestellt wurde, dass der Bereich der Stadtverwaltung Fr.-Ebert-Str. ausgespart worden sei. Nach Verständigung erfolgte der Auftrag an die Verwaltung, auch dieses Areal in den räumlichen Geltungsbereich der Satzung aufzunehmen. Die Verwaltung sichert Austauschblätter für die STVV am 31.8.05 zu.

 

Herr Jäkel spricht sich für die Gestaltungssatzung aus.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Örtliche Bauvorschrift der Stadt Potsdam über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und anderer Anlagen und Einrichtungen sowie über die Notwendigkeit von Einfriedungen in der Jägervorstadt – Gestaltungssatzung „Jägervorstadt“ – gemäß  § 81 Abs. 1, Satz 1, Nr.1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)      (s. Anlage 2).

 

+ Ergänzung:

Aufnahme des Geländes der Stadtverwaltung in den räumlichen Geltungsbereich der Satzung.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Dem ergänzten Antrag wird zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage