18.08.2005 - 3 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 60 'Ber...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Wiedervorlage
- Datum:
- Do., 18.08.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- abgelehnt
Frau
Holtamp informiert
den Ausschuss über die Voten der Gremien, die sich mit dieser Drucksache
befasst haben.
Sie macht
deutlich, dass es bereits Ersatzflächen für die Kleingärten gibt. In der
gesamten Nauener Vorstadt gibt es keine weitere geeignete Fläche für eine
Kindertagesstätte. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 23.06.2005
nachhaltig den Bedarf an Kita-Plätzen unterstrichen.
Herr
Kaltenbach
(Nachbarschaftsinitiative Am Neuen Garten) spricht sich für die Errichtung der
Kita in diesem Bereich aus, da auch aus seiner Sicht ein erheblicher Bedarf
vorhanden ist.
Frau
Oldenburg
(Kleingartensparte) stellt kurz die Situation der Kleingärtner dar.
Herr
Dr. Schlomm fragt,
ob die für die Entschädigungen der Kleingärtner eingeplanten Mittel auch für
die Errichtung der Kita an einer anderen Stelle eingesetzt werden können.
Herr
Lehmann betont,
dass der Bedarf an Kita-Plätzen gegeben ist. Er sieht keinen Grund, den
Satzungsbeschluss abzulehnen.
Herr
Kruschat bittet, in
diesem Sozialraum einen zentraleren Standort für die Errichtung der Kita zu
suchen.
Herr
Dr. Jeschke weist
in diesem Zusammenhang auch auf den bestehenden Hortplatzmangel der
Karl-Förster-Schule hin. Hier könnte ein gemeinsamer Standort errichtet werden.
Er bittet
die Verwaltung zu prüfen, ob dies zu vereinbaren geht.
Frau
Holtkamp macht
darauf aufmerksam, dass die Entschädigung nicht ausreicht, um ein Grundstück
für eine Kita zu erwerben. Sie macht auch deutlich, dass es keine weiteren
möglichen Flächen in diesem Bereich gibt.
Herr
Mannhöfer erinnert
daran, dass die Feststellung des Kita-Bedarfes nicht die Aufgabe des
Ausschusses für Ordnung und Umweltschutz ist. Dieser wurde bereits durch den
Fachausschuss festgestellt.
Herr
Kapuste bittet,
sich hier auf die Aussagen der Fachleute zu verlassen.
Frau
Müller weist darauf
hin, dass dies nicht mit einem Hortstandort für die Karl-Förster-Schule zu
vereinbaren ist. Neben der räumlichen Trennung beider Standorte würde dies auch
einen Großstandort für Kinder bedeuten.
Herr
Jäkel erinnert
daran, dass diese Fläche als Dauerkleingartensparte ausgewiesen ist. Er macht
auch darauf aufmerksam, dass dieser Bereich nicht an den ÖPNV angeschlossen
ist.
Er
schlägt vor, zu prüfen, ob im Nordraum eine entsprechende Fläche angekauft
werden kann.
Frau
Müller macht
deutlich, dass der Jugendhilfeausschuss einstimmig den Bedarf an Kita-Plätzen
in diesem Bereich festgestellt hat. Auch der Unterausschuss Kita hat sich
intensiv mit diesem Thema befasst.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 60 „Bertinistraße“ und zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans entsprechend Anlagen 1, 1a und 1b entschieden.
2. Der Bebauungsplan Nr. 60 „Bertinistraße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
3. Die 10. Änderung des Flächennutzungsplans „Bertinistraße“ wird beschlossen (s. Anlage 3).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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