22.09.2005 - 6 Abwägungs- und erneuter Auslegungsbeschluss für...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Koppehele bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

 

Herr Mannhöfer fragt, ob sich die Flächenbilanz ändert und wann mit dem Ausgleich begonnen wird.

 

Herr Koppehele erklärt, dass sich die Flächenbilanz vom Grundsatz her nicht ändert. Der Ausgleich ist beauftragt und soll im März 2006 begonnen werden.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Das Abwägungsergebnis der öffentlichen Auslegung und der Trägerbeteiligung für den Bebauungsplan Nr.79 „Heinrich-von-Kleist-Straße “ wird gebilligt.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 79 „Heinrich-von-Kleist-Straße “  wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5
Ablehnung:                  1         
Stimmenthaltung:       3

Dem Antrag wird zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage