05.12.2001 - 3.9 Verzögerung des Haushalts 2002
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.9
- Zusätze:
- Stadtverordneter Dr. Scharfenberg, Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 05.12.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Auf
Nachfrage hat der Oberbürgermeister bestätigt, daß der Zeitplan für die
Behandlung des Haushaltsplans für 2002 das Auswahlverfahren für die Besetzung
der Stelle des Finanzbeigeordneten gebunden werden soll. Der ursprüngliche
Zeitrahmen, der eine Beschlussfassung zum Haushalt in einer Sondersitzung am
19.12.2001 vorsah, wird damit erheblich überschritten. Gemäß § 78 Absatz 4 der
Gemeindeordnung ist die Stadt jedoch verpflichtet, bis Ende November des
laufenden Jahres den beschlossenen Haushalt für das Folgejahr der
Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Gemeindeordnung schreibt also eine
zügige Erarbeitung und Vorlage des Haushaltsplanes vor, die unter den
beschriebenen Umständen nicht gegeben ist.
Ich frage
den Oberbürgermeister:
Wie
vereinbart sich eine durch die vorherige Wahl des Finanzbeigeordneten verzögerte
Beschlussfassung zum Haushalt 2002 mit der Vorschrift des § 78 Abs. 4 der
Gemeindeordnung?