05.12.2001 - 4.5 Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz haben der o. g. DS zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.

Das Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 79 "Heinrich-von-Kleist-Straße" wird gebilligt.

 

2.

Der Bebauungsplanes Nr. 79 "Heinrich-von-Kleist-Straße" wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.      

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.