05.12.2001 - 4.8 Umwandlung des Eigenbetriebes Klinikum Ernst vo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Beteiligungssteuerung
- Datum:
- Mi., 05.12.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die zustimmenden
Stellungnahmen der Ausschüsse für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften sowie
für Gesundheit und Soziales liegen vor.
Den
eingebrachten Änderungsantrag der Fraktion PDS hat der Hauptausschuss zur Kenntnis
genommen und zur Beratung in die Fraktionen gegeben.
Dieser
Änderungsantrag (modifizierte
Fassung wurde den Stadtverordneten mit der Stellungnahme der Ausschüsse
ausgereicht) hat folgenden Wortlaut:
Der
Gesellschaftsvertrag des Klinikums Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH wird
folgendermaßen geändert:
1.
Änderung des § 7 Abs. 1
a) Streichung
des Buchstabens f
b) Streichung
des Buchstabens g
c) Streichung
des Buchstabens m
d) Streichung
des Buchstabens q
e) Streichung des Buchstabens r
2. Der §
9 Abs. 5 Satz 2 erhält folgende Fassung:
In
eilbedürftigen oder einfach gelagerten Angelegenheiten können nach dem Ermessen
des Vorstandes Beschlüsse auch durch Einholung schriftlicher, telegrafischer
oder telefonischer (mit schriftlicher Bestätigung) Erklärungen gefasst
werden, wenn kein Mitglied des Aufsichtsrates unverzüglich widerspricht. Im
Übrigen gilt § 9 Abs. 3.
3. Der §
10 Abs. 4 ist wie folgt zu ändern:
a) Ergänzung
durch einen Buchstaben j) mit folgendem Wortlaut:
Abschluss,
Änderung, Aufhebung und Kündigung der Anstellungsverträge der Geschäftsführer
b) Ergänzung
durch einen Buchstaben k) mit folgendem Wortlaut:
Befreiung
der Geschäftsführer von den Einschränkungen des § 181 BGB.
c) Ergänzung
durch einen Buchstaben l) mit folgendem Wortlaut:
Abschluss,
Kündigung, Änderung und Aufhebung von Unternehmensverträgen.
d) Ergänzung
durch einen Buchstaben m) mit folgendem Wortlaut:
Aufnahme
von Darlehen u. ä. Verbindlichkeiten, Hingabe von Darlehen, Übernahme von
Bürgschaften, Abschluss von Gewährverträgen und Bestellung sonstiger
Sicherheiten, soweit das Geschäft nicht durch den Wirtschaftsplan gedeckt ist.
e) Ergänzung
durch einen Buchstaben n) mit folgendem Wortlaut:
Erwerb,
dingliche Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten soweit das Geschäft nicht durch den Wirtschaftsplan gedeckt ist.
4. Im §
10 Abs. 5 wird ein neuer Satz 2 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
Falls
eine Abstimmung mit dem Stellvertreter nicht möglich ist, sollte die Begründung
dafür aktenkundig gemacht werden.
5. Der §
11 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Die
Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die von der
Gesellschafterversammlung nach Empfehlung durch den Aufsichtsrat
bestellt und abberufen werden.
6. Der §
11 Abs. 6 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die
Geschäftsführungsberichte sind dem Aufsichtsrat schriftlich vorzulegen, wenn
nicht im Einzelfall mündliche Berichterstattung genügt oder geboten ist.
7. Der §
12 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Der
Geschäftsführer hat den geprüften Jahresabschluss und gegebenenfalls den
Bericht des Abschlussprüfers den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat
vorzulegen.
Der Hauptausschuss
hat der Erweiterung des Beschlusstextes um die Punkte 3 und 4
zugestimmt:
3. Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, im Jahr 2002 ein Gutachten zur
Wirtschaftlichkeit des Klinikums erstellen zu lassen.
4. Die
Stadtverwaltung wird beauftragt zu untersuchen, ob und in welchem Umfang nicht
gemeinnützlichkeitsrechtlich gebundene Rücklagen im Zuge der Umwandlung in die
gGmbH entnommen werden können, ohne den betriebsbedingten Handlungsspielraum
des Klinikums zu beeinträchtigen.
Entsprechend
dem Antrag der Stadtverordneten
Hüneke, , Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, erfolgt anschließend die
Einzelabstimmung der beantragten Änderungen/Ergänzungen zur DS 01/SVV/0828:
Abstimmung:
Die
Erweiterung des Beschlusstextes um die Punkte 3 und 4 wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Der Punkt
1. des Änderungsantrages der Fraktion PDS wird
mit 15
Ja-Stimmen,
bei 25
Nein-Stimmen abgelehnt.
Damit
hat sich die unter dem Punkt 3. durch die Fraktion PDS beantragte Änderung erledigt.
Abstimmung:
Der Punkt
2. des Änderungsantrages der Fraktion PDS wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung:
Der Punkt
4. des Änderungsantrages der Fraktion PDS wird
mit 18
Ja-Stimmen,
bei 23
Nein-Stimmen abgelehnt.
Abstimmung:
Der Punkt
5. des Änderungsantrages der Fraktion PDS wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung:
Der Punkt
6. des Änderungsantrages der Fraktion PDS wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung:
Der Punkt
7. des Änderungsantrages der Fraktion PDS wird
mit 15
Ja-Stimmen,
bei 29
Nein-Stimmen abgelehnt.
Der
Stadtverordnete Krause, Fraktion PDS, hat bei der Abstimmung der DS 01/SVV/0828
mit "Nein" gestimmt.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der
Umwandlung des Eigenbetriebes Klinikum " Ernst von Bergmann" in eine
100% städtische gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird
zugestimmt.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, den anliegenden Gesellschaftsvertrag der Klinikum
Ernst von Bergmann Potsdam gGmbH zur Eintragung in das Handelsregister zu bringen.
3. Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, im Jahr 2002 ein Gutachten zur Wirtschaftlichkeit
des Klinikums erstellen zu lassen.
4. Die
Stadtverwaltung wird beauftragt zu untersuchen, ob und in welchem Umfang nicht
gemeinnützlichkeitsrechtlich gebundene Rücklagen im Zuge der Umwandlung in die
gGmbH entnommen werden können, ohne den betriebsbedingten Handlungsspielraum
des Klinikums zu beeinträchtigen.