05.12.2001 - 4.8 Umwandlung des Eigenbetriebes Klinikum Ernst vo...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die zustimmenden Stellungnahmen der Ausschüsse für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften sowie für Gesundheit und Soziales liegen vor.

 

 

Den eingebrachten Änderungsantrag der Fraktion PDS hat der  Hauptausschuss zur Kenntnis genommen und zur Beratung in die Fraktionen gegeben.

Dieser Änderungsantrag (modifizierte Fassung wurde den Stadtverordneten mit der Stellungnahme der Ausschüsse ausgereicht) hat folgenden Wortlaut:

 

Der Gesellschaftsvertrag des Klinikums Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH wird folgendermaßen geändert:

 

1. Änderung des § 7 Abs. 1

 

a)   Streichung des Buchstabens f

b)   Streichung des Buchstabens g

c)   Streichung des Buchstabens m

d)   Streichung des Buchstabens q

e) Streichung des Buchstabens r

 

2. Der § 9 Abs. 5 Satz 2 erhält folgende Fassung:

 

In eilbedürftigen oder einfach gelagerten Angelegenheiten können nach dem Ermessen des Vorstandes Beschlüsse auch durch Einholung schriftlicher, telegrafischer oder telefonischer (mit schriftlicher Bestätigung) Erklärungen gefasst werden, wenn kein Mitglied des Aufsichtsrates unverzüglich widerspricht. Im Übrigen gilt § 9 Abs. 3.

 

3. Der § 10 Abs. 4 ist wie folgt zu ändern:

 

a)   Ergänzung durch einen Buchstaben j) mit folgendem Wortlaut:

          Abschluss, Änderung, Aufhebung und Kündigung der Anstellungsverträge der Geschäftsführer

 

b)   Ergänzung durch einen Buchstaben k) mit folgendem Wortlaut:

 

          Befreiung der Geschäftsführer von den Einschränkungen des § 181 BGB.

 

c)   Ergänzung durch einen Buchstaben l) mit folgendem Wortlaut:

 

          Abschluss, Kündigung, Änderung und Aufhebung von Unternehmensverträgen.

 

d)   Ergänzung durch einen Buchstaben m) mit folgendem Wortlaut:

 

          Aufnahme von Darlehen u. ä. Verbindlichkeiten, Hingabe von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften, Abschluss von Gewährverträgen und Bestellung sonstiger Sicherheiten, soweit das Geschäft nicht durch den Wirtschaftsplan gedeckt ist.

 

e)   Ergänzung durch einen Buchstaben n) mit folgendem Wortlaut:

 

          Erwerb, dingliche Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten soweit das Geschäft nicht durch den Wirtschaftsplan gedeckt ist.

 

4. Im § 10 Abs. 5 wird ein neuer Satz 2 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

 

Falls eine Abstimmung mit dem Stellvertreter nicht möglich ist, sollte die Begründung dafür aktenkundig gemacht werden.

 

5. Der § 11 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die von der Gesellschafterversammlung nach Empfehlung durch den Aufsichtsrat bestellt und abberufen werden.

 

6. Der § 11 Abs. 6 Satz 2 erhält folgende Fassung:

 

Die Geschäftsführungsberichte sind dem Aufsichtsrat schriftlich vorzulegen, wenn nicht im Einzelfall mündliche Berichterstattung genügt oder geboten ist.

 

7. Der § 12 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

Der Geschäftsführer hat den geprüften Jahresabschluss und gegebenenfalls den Bericht des Abschlussprüfers den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat vorzulegen.

 

 

 

Der Hauptausschuss hat der Erweiterung des Beschlusstextes um die Punkte 3 und 4 zugestimmt:

 

3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Jahr 2002 ein Gutachten zur Wirtschaftlichkeit des Klinikums erstellen zu lassen.

 

4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu untersuchen, ob und in welchem Umfang nicht gemeinnützlichkeitsrechtlich gebundene Rücklagen im Zuge der Umwandlung in die gGmbH entnommen werden können, ohne den betriebsbedingten Handlungsspielraum des Klinikums zu beeinträchtigen.

 

 

Entsprechend dem Antrag der Stadtverordneten  Hüneke, , Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, erfolgt anschließend die Einzelabstimmung der beantragten Änderungen/Ergänzungen zur DS 01/SVV/0828:

 

 

Abstimmung:

Die Erweiterung des Beschlusstextes um die Punkte 3 und 4 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Der Punkt 1. des Änderungsantrages der Fraktion PDS wird

 

mit 15 Ja-Stimmen,

bei 25 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Damit hat sich die unter dem Punkt 3. durch die Fraktion PDS  beantragte Änderung erledigt.

 

 

Abstimmung:

Der Punkt 2. des Änderungsantrages der Fraktion PDS wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Der Punkt 4. des Änderungsantrages der Fraktion PDS wird

 

mit 18 Ja-Stimmen,

bei 23 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Abstimmung:

Der Punkt 5. des Änderungsantrages der Fraktion PDS wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Der Punkt 6. des Änderungsantrages der Fraktion PDS wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Der Punkt 7. des Änderungsantrages der Fraktion PDS wird

 

mit 15 Ja-Stimmen,

bei 29 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 

 

 

Der Stadtverordnete Krause, Fraktion PDS, hat bei der Abstimmung der DS 01/SVV/0828 mit "Nein" gestimmt.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Der Umwandlung des Eigenbetriebes Klinikum " Ernst von Bergmann" in eine 100% städtische gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird zugestimmt.  

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den anliegenden Gesellschaftsvertrag der Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam gGmbH zur Eintragung in das Handelsregister zu  bringen.            

 

3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Jahr 2002 ein Gutachten zur Wirtschaftlichkeit des Klinikums erstellen zu lassen.

 

4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu untersuchen, ob und in welchem Umfang nicht gemeinnützlichkeitsrechtlich gebundene Rücklagen im Zuge der Umwandlung in die gGmbH entnommen werden können, ohne den betriebsbedingten Handlungsspielraum des Klinikums zu beeinträchtigen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.