05.12.2001 - 7.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2000 des Eig...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Begründung erfolgt durch den Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herr Bosse.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

 1. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2000  des EigenbetriebesStadtbeleuchtung und der Feststellung durch den  Oberbürgermeister am 15. August 2001 wird  dieser beschlossen. 

 

2. Der Jahresgewinn in Höhe von 2.414,89 DM wird zur Einstellung in die Rücklagen verwendet. 

 

3. Der Werkleitung des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung, vertreten durch den Werkleiter Herrn Hans-Joachim Schwanke und den stellvertretenden Werkleiter Herrn Norbert Schultz wird  für das Wirtschaftsjahr 2000 Entlastung erteilt.             

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mti Stimmenmehrheit angenommen.