05.12.2001 - 7.5 Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Die zustimmende Stellungnahme des Werksausschusses liegt vor.

 

Die Begründung der o. g. DS erfolgt durch den Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herr Bosse.

 

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

 

1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim "Geschwister Scholl" zum 31.12.2000 wird gemäß § 27 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung beschlossen.

    

2. Dem Werkleiter, Herrn Andreas Mytzka, wird für das Geschäftsjahr 2000 Entlastung erteilt.

    

    3. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 480.708,08 DM wird durch die

    Gewinnrücklagen vollständig ausgeglichen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.