05.12.2001 - 8.5.1 Zwischenberichterstattung zum Ergänzungsantrag ...

Beschluss:
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Beschlusstext:

 

Der unter dem Stadtverordnetenbeschluss Ergänzungsantrag DS/Nr. 00/0724/2 (Pkt. 4) avisierte Termin zur Zwischenberichterstattung hinsichtlich der Machbarkeit und Umsetzbarkeit der in der o.g. DS genannten Vorhaben zu haushaltskonsolidierenden Maßnahmen kann seitens der Verwaltung  - wie aus der Begründung ersichtlich - nicht dezidiert, wie beabsichtigt, in der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2001 erfolgen, da die Prüfung der einzelnen Maßnahmen noch nicht abgeschlossen ist. Es wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung den Zwischenbericht im I.Quartal 2002 vorlegt.