05.12.2001 - 8.6.1 Lokale Agenda

Beschluss:
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Beschlusstext:

 

 In ihrer Sitzung am 18.12.2000 hat die Stadtverordnetenversammlung die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie bei Beschluss neuer und zu ändernder Satzungen und planungsrechtlicher Vorgaben der Nachweis geführt werden kann, dass sie mit den Zielen der Lokalen Agenda übereinstimmen. Sie hat ferner die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Nachhaltigkeitskriterien vorzuschlagen und bis zur Stadtverordnetenversammlung am 07.03.2001 über das Ergebnis zu berichten (Drucksache 00/0784/1). 

Mit der Mitteilungsvorlage "Lokale Agenda" legte die Verwaltung der Stadtverordnetenversammlung zum 07.03.2001 einen Zwischenbericht vor. Im Ergebnis dieses Zwischenberichts ist in Aussicht gestellt worden, nach Bestätigung der überarbeiteten Grundsätze zur Stadtentwicklung zu prüfen, ob hieraus Anhaltspunkte für ein System an Nachhaltigkeitskriterien abgeleitet werden können, die den genannten Anforderungen Rechnung tragen. 

Die überarbeiteten Grundsätze zur Stadtentwicklung liegen noch nicht vor. Insofern kann auch zum jetzigen Zeitpunkt nur ein Zwischenbericht vorgelegt werden. Eine erneute Berichterstattung soll zum Juni 2002 erfolgen.