05.12.2001 - 4.6 Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Datum:
- Mi., 05.12.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 21 wird entsprechend der folgenden Beschreibung
geändert:
Der
Geltungsbereich umfasst das Gebiet in den folgenden Grenzen:
Im
Norden: südlicher
Fahrbahnrand der Großbeerenstraße (Flurstück 107);
Im
Osten: östliche
Grenze der Flurstücke 15/1 und 27/3 (Flur 8) sowie 1/6 (Flur 9); östliche und
südliche Grenze des Flurstücks 1/5 (Flur 9); östliche Grenze der Flurstücke 1/4
und 5/2 (Flur 9) und deren gedachte Verlängerung nach Süden bis zur südlichen
Grenze des Flurstücks 5/10 (Flur
9);
Im
Süden: südliche und
westliche Grenze des Flurstücks 5/10 (Flur 9)
Im
Westen: östliche
Grenze des Flurstücks 109/2 (Flur 10) und deren gedachte nördliche Verlängerung
bis zur nördlichen Grenze des Flurstücks 109/1, westliche Grenze der
Flurstücke 204/10, 204/6, 216 und
217 (Flur 10); südliche Grenze der Flurstücke 216 und 217 (Flur 10); westliche
und südliche Grenze des Flurstücks 218 (Flur 10) nach Osten bis an die Grenze
zum Flurstück 27/3 (Flur 8), westliche Grenze des Flurstücks 27/3 (Flur 8);
westliche Grenze der Flurstücke 1/4 und 5/2 (Flur 9); südliche Grenze des
Flurstücks 5/2 (nördliche Geltungsbereichsgrenze des B-Plans Nr. 70) bis an die
östliche Grenze des B-Planes Nr. 70.
Die
Abgrenzung ist im beigefügten Planausschnitt (sh. Originalvorlage) dargestellt.
2. Das Abwägungsergebnis der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 und 4
BauGB für den Bebauungsplan Nr. 21 wird gebilligt.
3.
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 21
wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.