05.12.2001 - 4.7 Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße.

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat der o. g. DS zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

 

1.

 Die Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße (s. Anlagen 1 und 2) soll als  insbesondere mit den Vertretern der Denkmalpflege abgestimmte planerische Grundlage für die Weiterbearbeitung der Bebauungsplanung im  Plangebiet dienen.

 

2.

Sie soll jedoch den Entscheidungen nicht vorgreifen, die durch die Stadtverordnetenversammlung im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 34 "Katharinenholzstraße" im weiteren Verfahren noch getroffen werden müssen und ersetzt ebenfalls nicht die Entscheidungen der Verwaltung im Baugenehmigungsverfahren.

 

3.

Vor der Übernahme der Ergebnisse der Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße in die Bebauungsplanung ist die Rahmenkonzeption einer Bürgerbeteiligung zuzuführen. Die Auswertung dieser Bürgerbeteiligung ist dem Fachausschuss vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.