05.12.2001 - 4.7 Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße.
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 05.12.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Die Rahmenkonzeption
Bornstedt/Katharinenholzstraße (s. Anlagen 1 und 2) soll als insbesondere mit den Vertretern der
Denkmalpflege abgestimmte planerische Grundlage für die Weiterbearbeitung der
Bebauungsplanung im Plangebiet
dienen.
2.
Sie soll jedoch den
Entscheidungen nicht vorgreifen, die durch die Stadtverordnetenversammlung im
Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 34
"Katharinenholzstraße" im weiteren Verfahren noch getroffen werden
müssen und ersetzt ebenfalls nicht die Entscheidungen der Verwaltung im
Baugenehmigungsverfahren.
3.
Vor der Übernahme der
Ergebnisse der Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße in die
Bebauungsplanung ist die Rahmenkonzeption einer Bürgerbeteiligung zuzuführen.
Die Auswertung dieser Bürgerbeteiligung ist dem Fachausschuss vorzulegen.