05.12.2001 - 5.12 Entschädigungssatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften hat der o. g. DS zugestimmt.

 

Im Ergebnis der Beratung der o. g. DS im Hauptausschuss wurde den Stadtverordneten eine geänderte Fassung ausgereicht, die die Hinweise des Rechtsamtes sowie Änderungen der Antragstellerin enthalten.

 

Der geänderten Fassung wurde im Hauptausschuss mit der Maßgabe zugestimmt, dass in der Sitzung der StVV am 23.01.2002 ein Beschluss bezüglich der Zahlung eines Sitzungsgeldes für den Jugendhilfeausschuss und den Ausländerbeirat zu fassen ist, der sich an die Entschädigungssatzung anlehnt.

 

Darüber hinaus hat der Hauptausschuss folgendem Änderungsantrag unter dem Hinweis der weiteren Beratung in den Fraktionen zugestimmt:

 

Im § 5 Abs. 2 ist die monatliche Aufwandsentschädigung auf 195 Euro zu erhöhen.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Kapuste beantragt namens der Fraktion CDU und der Fraktion SPD:

 

Der § 4 ist wie folgt zu ändern:

Die Stadtverordneten erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 195 Euro.

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktionen CDU und SPD wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Gegenstimmen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Entschädigungssatzung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam gem. Anlage sowie die Einstellung der damit erforderlichen Haushaltsmittel in die Haushaltssatzung 2002.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Gegenstimmen.