05.12.2001 - 5.12 Entschädigungssatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.12
- Zusätze:
- Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Mi., 05.12.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
01/SVV/0857 Entschädigungssatzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss
für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften hat der o. g. DS zugestimmt.
Im
Ergebnis der Beratung der o. g. DS im Hauptausschuss wurde den
Stadtverordneten eine geänderte Fassung ausgereicht, die die Hinweise
des Rechtsamtes sowie Änderungen der Antragstellerin enthalten.
Der
geänderten Fassung wurde im Hauptausschuss mit der Maßgabe zugestimmt, dass in
der Sitzung der StVV am 23.01.2002 ein Beschluss bezüglich der Zahlung eines
Sitzungsgeldes für den Jugendhilfeausschuss und den Ausländerbeirat zu fassen
ist, der sich an die Entschädigungssatzung anlehnt.
Darüber
hinaus hat der Hauptausschuss folgendem Änderungsantrag unter dem Hinweis der
weiteren Beratung in den Fraktionen zugestimmt:
Im § 5
Abs. 2 ist die monatliche Aufwandsentschädigung auf 195 Euro zu erhöhen.
Änderungsantrag:
Der
Stadtverordnete Kapuste beantragt namens der Fraktion CDU und der Fraktion SPD:
Der §
4 ist wie folgt zu ändern:
Die
Stadtverordneten erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 195
Euro.
Abstimmung:
Der
Änderungsantrag der Fraktionen CDU und SPD wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen,
bei
zahlreichen Gegenstimmen.