05.12.2001 - 8.7.1 Bootsparkplatz Alte Fahrt/Liegezeitbegrenzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.7.1
- Zusätze:
- FB Grün- und Verkehrsflächen
- Datum:
- Mi., 05.12.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- vertagt
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Im
Ergebnis des Prüfauftrages Vorlage 01/SVV/0662 wird vorgeschlagen, die
Liegezeitbegrenzung am
Bootsparkplatz Alte Fahrt, rechtes Ufer, nicht aufzuheben. Gegen die Aufhebung
sprechen folgende Argumente:
1. Mit der
Aufhebung der Liegezeitbegrenzung werden Nachtliegeplätze geschaffen. Dies war
bei der Beantragung der Umnutzung der Uferanlage zur Anlegestelle nicht
vorgesehen.
2. Die
Anlegestelle wurde vorerst für den Zeitraum der BUGA als Kurzzeitliegestelle
(nur 06.00 bis 22.00 Uhr) auf Probe mit der Option auf Verlängerung hergestellt
und von der Unteren Naturschutz-, Unteren Wasserbehörde sowie dem Wasser- und
Schifffahrtsamt genehmigt.
3. Die
Anlegestelle ist nicht mit den entsprechenden Serviceleistungen (Wasser,
Elektro, Müllentsorgung, WC) ausgestattet.
4. Das
bestätigte Wassertourismuskonzept von Aug. 2000 sieht vor, Wassersportler für
Übernachtungen an die vorh. Liegeplätze (Neustädter Havelbucht, Zeppelinstr.
Tiefer See, Templiner See zu verweisen. Hier werden die entsprechende
Serviceleistungen z.T. auch Bilgenwasserentsorgung und Tankmöglichkeiten
bereits angeboten.
5. Die
jährlich an das Wasser-und Schifffahrtsamt zu zahlenden Nutzungsentgelder
verdoppeln sich.
6. Die
Aufhebung der Liegezeitbegrenzung eröffnet Hausbooten u.a. Wasserfahrzeugen
(z.B. Wohnschiff "Linus" in der Neustädter Havelbucht) die
Möglichkeit, dauerhaft in der Alten Fahrt zu liegen.
7. Die
Nutzung der Anlegestelle ist durch die Wassertiefe, die Durchfahrtshöhe und
-breite eingeschränkt.